Sondern?
Mit Verlaub, das ist exakt was ich als Mann, dem man Angst - wovor auch immer - andichtet, vorgeschlagen habe.Herr und Frau als Anrede weglassen, den Vor und Nachnamen nennen in Anschreiben und schon passt es.
Sondern?
Mit Verlaub, das ist exakt was ich als Mann, dem man Angst - wovor auch immer - andichtet, vorgeschlagen habe.Herr und Frau als Anrede weglassen, den Vor und Nachnamen nennen in Anschreiben und schon passt es.
https://www.wien.gv.at/menschen/queer/t ... itaet.htmlDefinition "Geschlecht"
Das Wort Geschlecht ist von dem Althochdeutschen "gislathi" ("das in dieselbe Richtung schlägt") abgeleitet. Es bezeichnet in der Regel zwei Kategorien von Menschen, Männer und Frauen, die durch angeborene körperliche Merkmale bestimmt sind. Diese Sichtweise bildet die binäre Geschlechterordnung. Sie grenzt die Vielfalt menschlicher Geschlechtspositionen auf zwei normierte Kategorien ein.
Laurel Hubbard ist als Transfrau 2021 bei Olympia angetreten. Zwar ist sie nicht weit gekommen, weil sie mit 43 Jahren selbst als ehemaliger Mann schon etwas alt war, bei der Weltmeisterschaft 2017 hatte sie allerdings noch die Silbermedaille errungen.
Sorry, das ist so nicht richtig, was du hier schreibst. Die Standardisierung soll gerade unterschiedliche Frauen vergleichbar machen. Wer jünger ist oder mehr Gewicht hat, ist absolut gesehen nun mal stärker. Relativ gesehen kann eine schlechtere Leistung aber sogar besser sein, wenn man älter ist.Nicoletta hat geschrieben: ↑28.11.2022, 10:44 Betreffend was wäre gewesen, Wäre sie zu der Zeit schon lange Frau gewesen.
Warum ist die Aussage nicht richtig?
Durch die Transformation des Körpers verändert sich auch die Muskulatur, das Bindegewebe und die Haut. Die Muskelfasern spalten sich, werden dünner. Viele Transfrauen haben eher das Problem einen viel zu niedrigen Androgenspiegel zu haben, insbesondere nach einer geschlechtsangleichenden Operation.
Es lässt sich also schwerlich eine Aussage in die Vergangenheit machen.
Wir können das nicht beurteilen weil wir ihre formale Transformation nicht kennen. Da gibt es doch sehr unterschiedliche Wege und Ergebnisse die auf einen unterschiedlichen Wert zurückzuführen sind. Keinesfalls ist das Einzelbeispiel repräsentativ. Es lässt sich global keine Allgemeinaussage daraus schließen. Dazu müsste es eine globale Studie geben. Mir ist bisher keine bekannt.Eisrose hat geschrieben: ↑28.11.2022, 15:25Sorry, das ist so nicht richtig, was du hier schreibst. Die Standardisierung soll gerade unterschiedliche Frauen vergleichbar machen. Wer jünger ist oder mehr Gewicht hat, ist absolut gesehen nun mal stärker. Relativ gesehen kann eine schlechtere Leistung aber sogar besser sein, wenn man älter ist.Nicoletta hat geschrieben: ↑28.11.2022, 10:44 Betreffend was wäre gewesen, Wäre sie zu der Zeit schon lange Frau gewesen.
Warum ist die Aussage nicht richtig?
Durch die Transformation des Körpers verändert sich auch die Muskulatur, das Bindegewebe und die Haut. Die Muskelfasern spalten sich, werden dünner. Viele Transfrauen haben eher das Problem einen viel zu niedrigen Androgenspiegel zu haben, insbesondere nach einer geschlechtsangleichenden Operation.
Es lässt sich also schwerlich eine Aussage in die Vergangenheit machen.
Und da fällt halt auf, dass die stärksten gebürtigen Frauen im Schnitt einen SMF von 200 bis 250 haben. Laurel Hubbard hatte als Frau einen Wert von 320 bis 340, sie war also für ihr Alter und Gewicht gleich um viele Klassen stärker als jede gebürtige Frau. Als Mann hatte sie einen noch höheren Wert, der Wert ist durch ihre Transformation also gesunken, genau wie ihr Testosteronwert. Dennoch hatte sie noch Werte, die keine gebürtige Frau je erreichen könnte. Sie war ja auch die älteste Frau, die je an den Olympischen Spielen teilgenommen hatte.
Das ist wie beim Cooper-Test. Je älter man ist, desto besser ist die Leistung, wenn man die gleiche Strecke schafft. Nur beim Gewichtheben zählen halt absolute Werte. Und da konnte selbst die 43-jährige Oltimerin Hubbard noch mithalten, da ihre Leistung für ihr Alter noch immer gewaltig war. In jüngeren Jahren hätte sie nicht nur mithalten können, sondern sie hätte jede Frau deklassiert. Und ja, das kann man sagen. Und man muss es sagen.
Wohin mit einer wegen Vergewaltigung verurteilten trans Frau?
Nicht ins Frauengefängnis, sagt Schottlands Premierministerin Nicola Sturgeon.
Der Fall ist schwierig: Isla Bryson war in dieser Woche für die Vergewaltigung von zwei Frauen in den Jahren 2016 und 2019 verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Taten hatte sie noch eine männliche Identität. Seitdem hat Bryson eine Transition durchlaufen, als Frau müsste sie also in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Doch Aktivisten, Politiker und ein Menschenrechtsexperte der Vereinten Nationen hatten Bedenken dagegen geäußert.
Wo ist das Problem? Ist die Dame noch voll bestückt, dann Männergefängnis.Eisrose hat geschrieben: ↑28.01.2023, 14:29Wohin mit einer wegen Vergewaltigung verurteilten trans Frau?
Nicht ins Frauengefängnis, sagt Schottlands Premierministerin Nicola Sturgeon.
Der Fall ist schwierig: Isla Bryson war in dieser Woche für die Vergewaltigung von zwei Frauen in den Jahren 2016 und 2019 verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Taten hatte sie noch eine männliche Identität. Seitdem hat Bryson eine Transition durchlaufen, als Frau müsste sie also in einem Frauengefängnis untergebracht werden. Doch Aktivisten, Politiker und ein Menschenrechtsexperte der Vereinten Nationen hatten Bedenken dagegen geäußert.
Das Problem ist, dass man in Schottland sein Geschlecht ohne psychologische oder andere medizinische Untersuchung frei wählen kann und zwar völlig unabhängig davon, ob man "voll bestückt" ist oder nicht. Das Gesetz ist wohl zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Allerdings gibts noch ein Veto aus London.Troh.Klaus hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:07
Wo ist das Problem? Ist die Dame noch voll bestückt, dann Männergefängnis.
Wenn das "Geschlecht" über einen normalen Verwaltungsakt geändert werden kann, sollte man das gewählte "Geschlecht" auch über einen normalen Verwaltungsakt aberkennen können.Eisrose hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:15Das Problem ist, dass man in Schottland sein Geschlecht ohne psychologische oder andere medizinische Untersuchung frei wählen kann und zwar völlig unabhängig davon, ob man "voll bestückt" ist oder nicht. Das Gesetz ist wohl zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Allerdings gibts noch ein Veto aus London.Troh.Klaus hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:07 Wo ist das Problem? Ist die Dame noch voll bestückt, dann Männergefängnis.
... nichts zu dieser ThematikEisrose hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:15Das Problem ist, dass man in Schottland sein Geschlecht ohne psychologische oder andere medizinische Untersuchung frei wählen kann und zwar völlig unabhängig davon, ob man "voll bestückt" ist oder nicht. Das Gesetz ist wohl zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Allerdings gibts noch ein Veto aus London.Troh.Klaus hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:07
Wo ist das Problem? Ist die Dame noch voll bestückt, dann Männergefängnis.
P.S. Meiner Meinung nach haben übrigens Transfrauen nichts in Frauenumkleidekabinen, nichts in Frauentoiletten, nichts in Frauenhäusern und nichts im Frauenknast zu suchen. Aber was weiss ich schon...
In Deutschland ist der Personenstand entscheidend. Ob das in anderen Ländern auch so ist weiß ich nicht.Troh.Klaus hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:36Wenn das "Geschlecht" über einen normalen Verwaltungsakt geändert werden kann, sollte man das gewählte "Geschlecht" auch über einen normalen Verwaltungsakt aberkennen können.Eisrose hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:15Das Problem ist, dass man in Schottland sein Geschlecht ohne psychologische oder andere medizinische Untersuchung frei wählen kann und zwar völlig unabhängig davon, ob man "voll bestückt" ist oder nicht. Das Gesetz ist wohl zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Allerdings gibts noch ein Veto aus London.Troh.Klaus hat geschrieben: ↑28.01.2023, 18:07 Wo ist das Problem? Ist die Dame noch voll bestückt, dann Männergefängnis.
Die entsprechenden Dinge kann man zb in der Wikpedia nachlesen.Grundlage für österreichische Personenstandsfälle ist das Personenstandsgesetz (PStG).[7]
„Personenstand im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens“ (§ 1 Abs. 1 PStG). „Personenstandsfälle sind Geburt, Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft und Tod“ (Abs. 2).