Transgender / LGBTQ ...
- Eisrose
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Re: Transgender / LGBTQ ...
Mit Schnauzbart in den Frauenknast:
Das Geschlecht wird nach dem neuen Gesetz allein durch die betroffene Person bestimmt. Eine einfache Erklärung vor dem Standesamt genügt. Weder eine medizinische, noch eine psychologische Untersuchung ist erforderlich, eine Plausibilitätsprüfung ausdrücklich unerwünscht. Die Motivlage ist egal, jeder Mensch soll sein Geschlecht frei wählen dürfen.
Marla Svenja Liebich hat genau diese freie Wahl getroffen. Ihre Motive sind egal. Es ist absolut folgerichtig, dass sie in den Frauenknast kommt.
Einige regen sich über diesen "Missbrauch" des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf. Tatsächlich ist dieser Fall kein Missbrauch, sondern genau das, was gewollt war.Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, früher Sven Liebich, muss ihre Haft in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, antreten.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Das Geschlecht wird nach dem neuen Gesetz allein durch die betroffene Person bestimmt. Eine einfache Erklärung vor dem Standesamt genügt. Weder eine medizinische, noch eine psychologische Untersuchung ist erforderlich, eine Plausibilitätsprüfung ausdrücklich unerwünscht. Die Motivlage ist egal, jeder Mensch soll sein Geschlecht frei wählen dürfen.
Marla Svenja Liebich hat genau diese freie Wahl getroffen. Ihre Motive sind egal. Es ist absolut folgerichtig, dass sie in den Frauenknast kommt.
Möge der US-Präsident jede Nacht gut schlafen, jedes Golf-Turnier gewinnen, so dass er seine schlechte Laune nicht an der Welt auslässt.
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Re: Transgender / LGBTQ ...
Ich hatte vor Jahren ja schon gewarnt, dass das Gesetz so ausgelegt werden kann. Wunderbar, dass die Ampel es geschafft hat, den Rechten solchen Auftrieb zu geben.
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Re: Transgender / LGBTQ ...

tja...dumm gelaufen



Die kommen auch mit so einer Zwergengestalt klar-Männlein Weiblein ist da egal

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Re: Transgender / LGBTQ ...
Nun ja, das ist nicht ganz so einfach denn es gibt noch weitere Gesetze. Insbesondere was den Strafvollzug betriefft und wer von wem geschützt werden müsste. Bei einer solchen Entscheidung spielt das Auftreten und Verhalten bis weit in die Vergangenheit eine Rolle. Es könnte also sein das sie von den übrigen Inhaftierten isoliert sein wird.Eisrose hat geschrieben: ↑22.08.2025, 10:43 Mit Schnauzbart in den Frauenknast:
Einige regen sich über diesen "Missbrauch" des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf. Tatsächlich ist dieser Fall kein Missbrauch, sondern genau das, was gewollt war.Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, früher Sven Liebich, muss ihre Haft in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, antreten.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Das Geschlecht wird nach dem neuen Gesetz allein durch die betroffene Person bestimmt. Eine einfache Erklärung vor dem Standesamt genügt. Weder eine medizinische, noch eine psychologische Untersuchung ist erforderlich, eine Plausibilitätsprüfung ausdrücklich unerwünscht. Die Motivlage ist egal, jeder Mensch soll sein Geschlecht frei wählen dürfen.
Marla Svenja Liebich hat genau diese freie Wahl getroffen. Ihre Motive sind egal. Es ist absolut folgerichtig, dass sie in den Frauenknast kommt.
* Die Radikalität der Realität ist so radikal das die Politik in ihrer Nichtradikalität nicht hinterher kommt. *
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Re: Transgender / LGBTQ ...
Hier mal wieder eine schöne ausführliche Perspektive, die genau die Abläufe und das Recht dazu auch beleuchtet:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... haft-trans
Unter anderem wird klar, dass das kein Automatismus mit dem Gefängnis ist, dass das vor Ort immer noch Einzelfallentscheidungen sind und man Gefährlichkeit berücksichtigt (eben im konkreten Einzelfall).
Und hier mal allgemein ein wenig Aufklärung zu dem Gesetz: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/the ... gg--199332
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... haft-trans
Unter anderem wird klar, dass das kein Automatismus mit dem Gefängnis ist, dass das vor Ort immer noch Einzelfallentscheidungen sind und man Gefährlichkeit berücksichtigt (eben im konkreten Einzelfall).
Und hier mal allgemein ein wenig Aufklärung zu dem Gesetz: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/the ... gg--199332
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Re: Transgender / LGBTQ ...
Ja, die Entscheidung ob Liebig in den Frauen- oder Männerknast kommt, ist noch nicht gefallen. Da Liebig sein Geschlecht geändert hat, wurde sie halt erstmal in den Frauenknast geladen. Ob sie dort bleibt und unter welchen Bedingungen, obliegt der Gefängnisverwaltung. Aber auch die hat nicht das letzte Wort: das haben die Gerichte.Rebecca hat geschrieben: ↑22.08.2025, 22:24 Hier mal wieder eine schöne ausführliche Perspektive, die genau die Abläufe und das Recht dazu auch beleuchtet:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... haft-trans
Unter anderem wird klar, dass das kein Automatismus mit dem Gefängnis ist, dass das vor Ort immer noch Einzelfallentscheidungen sind und man Gefährlichkeit berücksichtigt (eben im konkreten Einzelfall).
Liebig wurde wegen allem möglichen verurteilt, bei LTO erfahren wir:
Er wurde aber nicht wegen einer Gewalttat oder Sexualstraftat verurteilt. Eine unmittelbare und offensichtliche Gefahr von Gewalt gegen weibliche Mithäftlinge dürfte daher wohl nur schwer nachzuweisen sein und auch tatsächlich eher nicht bestehen. Natürlich lässt sich das aus der Ferne schwer beurteilen, aber im Grossen und Ganzen habe ich trotz aller Vorbehalte schon diesen Eindruck. Auch vor Gericht ist Liebig mehr intelligent als draufgängerisch aufgetreten.Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten.
Jedenfalls kann man sicher sein, dass Liebig, falls sie nicht im Frauenknast bleibt oder entsprechende Haftbedingungen bekommt, gerichtlich dagegen vorgehen wird. Sie verklagt bereits jetzt alles und jeden, der sie weiter als Mann bezeichnet oder auch nur outet. Es dürfte jedenfalls sehr schwer werden, wenn die Gefängnisverwaltung sie anders als eine Frau behandeln will. Und wenn man dies doch versuchen wollte, müsste man wieder auf psychiatrische Gutachten und medizinische Untersuchungen zurückgreifen, also genau auf das, was das Selbstbestimmungsgesetz verhindern wollte, welcher Hohn!
Egal was passiert, Liebig geht als Gewinnerin vom Platz. Und nach der Haft kann sie sich dann wieder selbst zum Manne bestimmen.
P.S. Auch die Staatsanwaltschaft geht übrigens nicht davon aus, dass Liebig am Ende doch noch in den Männerknast kommt:
Staatsanwalt Bernzen geht allerdings nicht davon aus, dass Liebich am Ende vielleicht doch in einem Männergefängnis landet: "Frau Liebich ist Frau Liebich und dementsprechend ist dann ein Frauengefängnis das Gefängnis, in der die Strafe zu vollstrecken ist. Wenn es anstaltsinterne Aspekte gibt, die mit Schwierigkeiten verbunden sind, muss man gucken, wie man diesen Schwierigkeiten begegnen kann und das natürlich vorrangig innerhalb der JVA in Chemnitz".
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Re: Transgender / LGBTQ ...
ich mag an der Stelle darauf hinweisen, dass "Gefahr" auch Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Beleidigung, Üble Nachrede usw.) sein kann. Der Begriff "Gefahr" ist nicht nur auf "Leib und Leben" ausgerichtet. Und dann muss man eben auch seine Vergangenheit von Hetzreden bedenken.Eisrose hat geschrieben: ↑23.08.2025, 10:07 Er wurde aber nicht wegen einer Gewalttat oder Sexualstraftat verurteilt. Eine unmittelbare und offensichtliche Gefahr von Gewalt gegen weibliche Mithäftlinge dürfte daher wohl nur schwer nachzuweisen sein und auch tatsächlich eher nicht bestehen. Natürlich lässt sich das aus der Ferne schwer beurteilen, aber im Grossen und Ganzen habe ich trotz aller Vorbehalte schon diesen Eindruck. Auch vor Gericht ist Liebig mehr intelligent als draufgängerisch aufgetreten.
Abgesehen davon, mag ich auch keine Prognose abgeben, was rauskommen wird, ich wollte nur darauf hinweisen, was im Bewertungsmaßstab eine Rolle spielt.
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