Trucksaree hat geschrieben: ↑23.08.2025, 11:50
Nicoletta hat geschrieben: ↑23.08.2025, 11:15
POV:
Jeder Mensch hat das das Recht einen Asylantrag zu stellen und das dieser geprüft wird.
Das sollte so schnell wie möglich und so schnell wie notwendig passieren.
......
Falsch. Nicht jeder darf Asyl beantragen. Sondern nur jene, die unter politischer Verfolgung leiden.
Nein Trucksaree, Nicoletta hat vollkommen Recht. Du liest nur nicht richtig.
Jeder Mensch hat das Recht einen Asylantrag zu stellen und dass dieser geprüft wird. - ob der Antrag berechtigt ist und die Voraussetzungen erfüllt, dass Asyl gewährt wird, ist eine andere Frage. Aber jeder Antrag muss geprüft werden.
Den Antrag stellen darf jeder Mensch. Und solange der Antrag nicht abgelehnt wurde, ist man "Asylbewerber" und erhält "Asylbewerberleistungen" nach dem "Asylbewerberleistungsgesetz".
Wenn dem Antrag stattgegegeben wird, und man Asyl erhält. Dann hat man ein Aufenthaltsrecht in Deutschland und auch eines, das zur Arbeitsaufnahme berechtigt und wenn man nicht genug zum Leben hat, bekommt man dann wie jeder andere, der sich rechtmäßig hier aufhält Grundsicherung (entweder für Erwerbsfähige (aktuell Bürgergeld genannt (SGB II)) oder für Erwerbsunfähige (aktuell Grundsicherung genannt (SGB XII) oder Jugendhilfe (SGB VIII) und es gibt für paar andere Gruppe noch andere Spezialnormen - weil wir wollen ja gerecht sein, also bloß keine Pauschalen wo jemand zu Unrecht bevorzugt sein könnte... lieber mehr Verwaltungsaufwand...).
Aber das Recht den Antrag zu stellen hat jeder Mensch. Und das ist ein Recht, das man auch niemanden absprechen darf. Und der Staat ist dann verpflichtet ist es in jedem Fall zu prüfen. Und die Betroffenen haben das Recht (weil wir in einem Rechtsstaat leben, wo die Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüft werden können) , Rechtsmittel einzulegen, wenn er glaubt, dass die Entscheidung rechtswidrig zu seinem Nachteil war.
Hier mal wieder ein paar Fakten zum nachlesen zum Ablauf von Asylverfahren:
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/hi ... eutschland
Politisch verfolgt ist aber tatsächlich ein weiter Begriff. Systematische politische Unterdrückung von Frauen in Afghanistan hat ein Ausmaß angenommen, dass hier klar von politischer Verfolgung von Frauen generell gesprochen werden kann und somit ein Asylgrund vorliegt (ist sogar europäische Rechtsprechung, die da eher kritischer ist als unsere deutsche Rechtsprechung - zumindest wenn man bis zum Bundesverfassungsgericht geht):
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... che-frauen
Auch Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung z.B. verfolgt werden, weil die mit Strafe im eigenen Land bedroht ist, haben hier z.B. unstreitig das Recht auf Asyl.
Richtig ist, dass man die Frage von Asyl und Migration durchaus getrennt betrachten sollte. Aber jeder Migrant hat das Recht als zusätzlichen Grund hier bleiben zu dürfen, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Und das ist auch nicht vorwerfbar. Es ist sein gutes Recht, dass der Staat prüft, ob ein vorgetragener Asylgrund vorliegt. Das ist das System des Rechtsstaats. Und jemanden vorzuwerfen (was nicht nur im Asylrecht geschieht), dass er sich auf ein Recht beruft, beantragt, das ihm zusteht(!), weil es in unserem Rechtssystem so verankert ist, finde ich persönlich immer zynisch - aber das führt zu weit und hat hier auch noch niemand gesagt... aber im Bereich der Grundsicherung höre ich häufiger solche Aussagen und sehe dann wie Menschen sozial unter Druck gesetzt werden Leistungen, die ihnen zustehen nicht zu beantragen, weil sie dann "Schmarotzer" wären. Ein Mindset, das dazu führt, dass viele Renter, die teilweise 40 Jahre und mehr gearbeitet haben zu niedrigen Löhnen (vor allen alleinstehende Mütter) oftmals unter dem Existenzminimum leben und keinen Antrag auf aufstockende Grundsicherung im Alter machen, weil sie keine "Schmarotzer" sein wollen... allein das dieses "Mindset" bei hart arbeitenden Menschen erzeugt wird, dass sie von ihrem Recht nicht Gebrauch machen wollen, finde ich schlimm.
Im Asylbereich gibt es manchmal ähnliche Argumentation: "Es gibt doch andere, denen es noch schlimmer geht, warum stellt er hier einen Asylantrag?"
Er hat das Recht den Antrag zu stellen, ob es dann objektiv und sachlich nach dem Maßstab des Gesetzes reicht, muss man schauen. Und dem Gesetz ist es egal, ob es anderen schlimmer geht, die es nicht bis zum Antrag geschafft haben oder darauf verzichten. Er hat den Antrag gestellt, also ist es sein Recht, dass er ordnungsgemäß geprüft wird.