Gleich vorweg: Wenn du rechtlich verbindlichen Rat willst, dann solltest du dich an einem Anwalt wenden. Das Thema ist komplex, weil auf jeden Fall mehrere Ebenen zu betrachten sind:
1. Urheberrecht
2. Markenrecht
(3. Patentrecht) - hier nicht relevant
Markenrecht ist vergleichsweise simpel: Die Marke ist geschützt, d.h. du darfst ohne Zustimmung nichts verwenden, was klar unter Markenrecht geschützt ist (Worte, Darstellungen etc.).
Darüber hinaus haben wir das Urheberrecht (und damit fängt das Chaos eigentlich an). Nämlich die Frage, was alles urheberrechtlich geschützt ist und was nicht. Wenn es urheberrechtlich geschützt ist, das vorweg, darfst du es nicht ohne Lizenz verwenden.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du man Verlag fragst und er keine Einwände hat (logischerweise).
Die Frage ist immer, ab wenn du eine geschützte Marke oder urheberrechtlichen Inhalt ohne Lizenz monetarisierst. Das ist verboten. Ob es eben schon die Marke oder ein Urheberrecht betrifft, ist so ein wenig Einzelfallentscheidung. Es gibt die klaren Fälle, wo nämlich die ausdrücklich geschützten Namensmarken verwendet werden.
Und es gibt Grenzfälle.
Man schaue z.B. in den Bluebrixxshop unter die Sci-Fi-Modelle und schaue sich das Raumschiff "Meteor" oder das "Mutterschiff" beides Modelle die klar erkennen sind, aus welchen fiktiven Universen sie sind, da da weder von einem Captain Future die Rede ist, noch von einem Kampfstern und das Design durch die Klemmbausteinkonstruktion so entfremdet ist, ist es wohl grenzwertig in Ordnung. (Wobei schon auffällig ist, dass das Raumschiff Meteor auf einem Landeplatz steht, auf dem ein großes "F" im Boden ist.... und zwar ähnlich dem Design der Serie.... aber vielleicht hat da noch keiner so genau hingeschaut.
Zurück zu Perry Rhodan. "Kugelraumer mit Ringwulst" alleine wird nicht schützenswert sein... wenn ich aber erkennbar das Design nehme, wie es auf Risszeichnung XY abgebildet wurde, sind gegebenenfalls die Urheberrechte des Risszeichners verletzt, der die (vermutlich ausschließliche Nutzungslizenz) dem Verlag verkauft hat. Die Frage ist, ob er z.B. das umfassende Nutzungrecht verkauft hat, oder es noch Bereiche gibt, wo er es selbst weiterverkaufen kann/darf - dann kann/müsste man sich an den Risszeichner wenden.
Das jetzt mal als ein konkretes Beispiel. Wenn man also eigene, selbsterstellte Bilder auf T-Shirts mit Sci-Fi-Bezug verkauft, wo quasi die Eigeninterpretation ist, wie es im Perry Rhodan Universum aussehen könnte (oder Figuren aussehen könnten), ohne deren Namen zu nennen bzw. das Serienuniversum zu nennen, das ist es nur ein Bild (weil was du dir dabei gedacht hast, kann ja niemand in deinen Kopf schauen).
Tatsächlich ist man rechtlich besser geschützt, wenn man etwas zufällig ähnlich wie ein bestehendes Werk macht (und nachweisen kann, dass man davon nie Kenntnis hatte), als wenn man es bewusst kennt und etwas Ähnliches (aber anderes) machen will oder sich davon distanzieren will.
Weil da liegt immer die Vermutung nahe, dass man die Bekanntheit von Marke bzw. urheberrechtlich geschützten Werk selbst monetarisieren will und wieviel eigene Leistung da drin steckt.
Eine süsse Chibi-Zeichnung von "Daenyris" (Charakter aus Game of Thrones) wo in einer frei verfügbaren Schriftart "Mother of Dragons" drüber steht ist kein Problem.... würde darüber stehen "Daenyris Targaryen - Mother of Dragons" wäre es wohl klar problematisch.
Von daher kann ich auch so gar nichts definitives so allgemein sagen. Es sind Einzelfallentscheidungen, wo es auf die jeweiligen Produkte, die genutzten Elemente usw. ankommt.
Sagen wir mal so, es gibt einen Grund, warum es keine riesige Industrie von Fanfiction gibt, wo viele ganz offen mit Geld verdienen etc. weil man eben sehr schnell sich doch in dem Bereich bewegt, wo es kritisch ist.
Es fängt schon an, wenn man es bewirbt als "Eine Story im Perry Rhodan Universum" - BÄMM Markenrecht verletzt.
Oder man lässt sie in Terrania City spielen... aber dann steht in einem Satz drin, dass man am "Atlan-Memorial" vorbei geht... "Atlan" ist geschützt und aus den Umständen ist dann die Zuordnung auch vollkommen klar und es könnte zumindest Probleme geben. Ein "Atlantis-Memorial" wäre unproblematisch. Atlan ist in dem Fall problematisch nicht so primär wegen dem Urheberrecht, sondern vor allem wegen dem Markenrechtlichen Schutz. Wenn der Begriff also vor allem verwendet wird, um Wiedererkennungswert mit der Marke Atlan, die zu Perry Rhodan gehört, herzustellen wäre es problematisch.
Kommt aber auch hier im konkreten auf den Einzelfall und das Gesamtwerk (Länge und sonstige Inhalte an).
Aber ja, es ist alles etwas unproblematischer, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht dabei ist (sondern es sich primär um Meinungsäußerungen handelt).
So generelle Aussagen in dem Bereich sind immer schwierig.
Ich habe mich hier schon weeeit aus dem Fenster gelehnt mit meiner Einschätzung - im konkreten Einzelfall, um sicher zu gehen, entweder das "ok" vom Verlag sich holen oder aber einen (darauf spezialisierten Anwalt) aufsuchen.
Neben den erlaubten und den genehmigten Sachen, gibt es auch noch die geduldete Nutzung.
D.h. der Rechteinhaber mischt sich nicht ein und lässt machen, häufig solange ein bestimmter Bekanntheitsgrad/Umsatz in der Regel damit nicht erreicht wird (damit ist häufig Verkauf an Con-Ständen abgedeckt (problematisch wenn es dazu auch einen Online-Shop gibt). Und kann eben dazu führen, dass der Rechteinhaber von einem Tag auf den anderen verbietet, dass es weitergenutzt wird (z.B. bei Erstellung sogenannter "Mods" oder "Fan-Remaster" für Computerspiele kommt das gar nicht so selten vor... bei Star Trek Fanfilmen soll es auch schon passiert sein. Und dann meist erst kurz vor Fertigstellung... weil sie erst dann auch prüfen, wie nah das Ergebnis ist, dass sie da Sorgen haben wegen Marke/Urheberrecht und die Wirkung auf selbige.