Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Rubrik für Fan-Art ... Bilder, 3D, Stories usw. (bitte ggf. Urheber-Nennung bzw. Link nicht vergessen)
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Wulfman
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Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Wulfman »

Da wir hier ja "Fachpersonal" im Forum haben, erhoffe ich mir qualifizierte Antworten von ihr oder Euch ;)

Ich habe vor 10 Jahren oder so den KNF einmal gefragt, wie es sich mit dem Verkauf von z.B. selbst gemachten Postern oder anderen Fanartikeln zur Serie so verhält. Ich meine die Antwort war in etwa: "Bei selbstgemachter Fanart ohne dem originalen PR-Logo kein Problem".

Die Zeiten ändern sich und ich weiß nicht ob er das so heute auch noch sagen würde, deswegen mal aus rechtlicher Sicht:
Ist es erlaubt Fan-Art zur Serie zu verkaufen, wenn die angemeldeten Trademarks nicht direkt verwendet werden, sie sich aber im PR-Univerum aufhält? Auf den Fancons gibt es ja gelegentlich Leute die solche Sachen verkaufen, ich denke da z.B. an Poster, T-Shirts oder 3D Drucke.

Die zweite Frage hierzu:
Wie sieht es mit einem monetarisierten Youtube-Kanal aus? Dürfte ich meine Animationen zur Serie monetarisieren, so lange die Geschichten Eigenproduktionen sind oder Storys aus der Serie nacherzählen ohne sie zu kopieren, z.B. Trailer?
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PHOENIX
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von PHOENIX »

Dazu kommt auch noch Folgendes:
Die Abmahnung von Rechteverletzungen muss nicht zwingend vom Rechteinhaber selbst ausgehen.
Eine Abmahnung kommt in der Regel von einem Rechtsanwalt, der im Auftrag des Rechteinhabers handelt. Rechteinhaber arbeiten oft mit spezialisierten Rechercheunternehmen zusammen, die Urheberrechtsverletzungen im Internet aufspüren.
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Tell Sackett
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Tell Sackett »

Na ja, wir haben hier doch "Fragen an den Redakteur".
Warum nicht darüber die Erkenntnisse aktualisieren?
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PHOENIX
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von PHOENIX »

Tell Sackett hat geschrieben: 03.11.2024, 17:27 Na ja, wir haben hier doch "Fragen an den Redakteur".
Warum nicht darüber die Erkenntnisse aktualisieren?
Das ist sicher hilfreich und richtig! Allerdings liegen die Rechte beim Bauer-Verlag selbst. Letztlich wäre dessen Rechtsabteilung zuständig.
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Wulfman
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Wulfman »

Tell Sackett hat geschrieben: 03.11.2024, 17:27 Na ja, wir haben hier doch "Fragen an den Redakteur".
Warum nicht darüber die Erkenntnisse aktualisieren?
Können wir gerne machen, aber ich sehe das so ähnlich wie @phoenix. KNF ist kein Rechtsanwalt, wenn er jemandem einen Freibrief gibt, wäre da wohl kein Anspruch mehr geltend zu machen, aber das wird er vermutlich nicht machen. Wenn ja wäre natürlich toll.
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Tell Sackett
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Tell Sackett »

Wulfman hat geschrieben: 03.11.2024, 18:16 (...)KNF ist kein Rechtsanwalt, (...)
Dann kannst du nur darauf warten, dass Rebecca das hier liest und sich ggf. äußert... :unsure:
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Richard »

Man könnte das jetzt auch mal so sehen: der Terranische Club Eden ist jetzt auch vom Verlag unabhängig.
Man könnte dort verantwortliche Personen fragen wie das bei ihnen geregelt ist.
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Markhor de Lapal »

Nun ja, hier sind ja auch TCE-Mitglieder als Foristen unterwegs. Fragt doch mal die. Vivian Vaught bspw.
Wenn ich eine Vermutung anstellen darf, dann dürfen Fan-Produkte ohne gewerbliche oder gewinnerzielende Absicht verkauft werden. Kostendeckend eben.
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Tell Sackett
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Tell Sackett »

Markhor de Lapal hat geschrieben: 04.11.2024, 13:23 (...)
Wenn ich eine Vermutung anstellen darf, dann dürfen Fan-Produkte ohne gewerbliche oder gewinnerzielende Absicht verkauft werden. Kostendeckend eben.
Das ist aber ein schmaler Grad...hups, auf einmal hat man 3 Euro mehr bekommen, als die Sache kostete... :-)
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Wulfman
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Wulfman »

Tell Sackett hat geschrieben: 04.11.2024, 16:58
Markhor de Lapal hat geschrieben: 04.11.2024, 13:23 (...)
Wenn ich eine Vermutung anstellen darf, dann dürfen Fan-Produkte ohne gewerbliche oder gewinnerzielende Absicht verkauft werden. Kostendeckend eben.
Das ist aber ein schmaler Grad...hups, auf einmal hat man 3 Euro mehr bekommen, als die Sache kostete... :-)
:-))

Ich glaube der Fall trifft fast nur auf Vereine zu. Wer sich ansonsten auf einem Con einen Verkaufsstand leistet, will damit auch Geld verdienen und hat zu einem hohen Prozentsatz eine Gewinnerzielungsabsicht.
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Wulfman
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Wulfman »

Markhor de Lapal hat geschrieben: 04.11.2024, 13:23 Vivian Vaught bspw.
Ich meine Vivian hat hier schon irgendwo einmal klargestellt, dass sie keinen Rechtsanspruch des Verlages sieht, wenn sie eigene Storys schreibt und verkauft, die im Perryversum spielen. Aber Vivian ist auch keine Rechtsanwältin, deswegen @Rebecca hättest Du vielleicht einen Moment?
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Rebecca
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Rebecca »

Gleich vorweg: Wenn du rechtlich verbindlichen Rat willst, dann solltest du dich an einem Anwalt wenden. Das Thema ist komplex, weil auf jeden Fall mehrere Ebenen zu betrachten sind:

1. Urheberrecht
2. Markenrecht
(3. Patentrecht) - hier nicht relevant

Markenrecht ist vergleichsweise simpel: Die Marke ist geschützt, d.h. du darfst ohne Zustimmung nichts verwenden, was klar unter Markenrecht geschützt ist (Worte, Darstellungen etc.).

Darüber hinaus haben wir das Urheberrecht (und damit fängt das Chaos eigentlich an). Nämlich die Frage, was alles urheberrechtlich geschützt ist und was nicht. Wenn es urheberrechtlich geschützt ist, das vorweg, darfst du es nicht ohne Lizenz verwenden.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du man Verlag fragst und er keine Einwände hat (logischerweise).

Die Frage ist immer, ab wenn du eine geschützte Marke oder urheberrechtlichen Inhalt ohne Lizenz monetarisierst. Das ist verboten. Ob es eben schon die Marke oder ein Urheberrecht betrifft, ist so ein wenig Einzelfallentscheidung. Es gibt die klaren Fälle, wo nämlich die ausdrücklich geschützten Namensmarken verwendet werden.
Und es gibt Grenzfälle.

Man schaue z.B. in den Bluebrixxshop unter die Sci-Fi-Modelle und schaue sich das Raumschiff "Meteor" oder das "Mutterschiff" beides Modelle die klar erkennen sind, aus welchen fiktiven Universen sie sind, da da weder von einem Captain Future die Rede ist, noch von einem Kampfstern und das Design durch die Klemmbausteinkonstruktion so entfremdet ist, ist es wohl grenzwertig in Ordnung. (Wobei schon auffällig ist, dass das Raumschiff Meteor auf einem Landeplatz steht, auf dem ein großes "F" im Boden ist.... und zwar ähnlich dem Design der Serie.... aber vielleicht hat da noch keiner so genau hingeschaut.

Zurück zu Perry Rhodan. "Kugelraumer mit Ringwulst" alleine wird nicht schützenswert sein... wenn ich aber erkennbar das Design nehme, wie es auf Risszeichnung XY abgebildet wurde, sind gegebenenfalls die Urheberrechte des Risszeichners verletzt, der die (vermutlich ausschließliche Nutzungslizenz) dem Verlag verkauft hat. Die Frage ist, ob er z.B. das umfassende Nutzungrecht verkauft hat, oder es noch Bereiche gibt, wo er es selbst weiterverkaufen kann/darf - dann kann/müsste man sich an den Risszeichner wenden.

Das jetzt mal als ein konkretes Beispiel. Wenn man also eigene, selbsterstellte Bilder auf T-Shirts mit Sci-Fi-Bezug verkauft, wo quasi die Eigeninterpretation ist, wie es im Perry Rhodan Universum aussehen könnte (oder Figuren aussehen könnten), ohne deren Namen zu nennen bzw. das Serienuniversum zu nennen, das ist es nur ein Bild (weil was du dir dabei gedacht hast, kann ja niemand in deinen Kopf schauen).
Tatsächlich ist man rechtlich besser geschützt, wenn man etwas zufällig ähnlich wie ein bestehendes Werk macht (und nachweisen kann, dass man davon nie Kenntnis hatte), als wenn man es bewusst kennt und etwas Ähnliches (aber anderes) machen will oder sich davon distanzieren will.
Weil da liegt immer die Vermutung nahe, dass man die Bekanntheit von Marke bzw. urheberrechtlich geschützten Werk selbst monetarisieren will und wieviel eigene Leistung da drin steckt.

Eine süsse Chibi-Zeichnung von "Daenyris" (Charakter aus Game of Thrones) wo in einer frei verfügbaren Schriftart "Mother of Dragons" drüber steht ist kein Problem.... würde darüber stehen "Daenyris Targaryen - Mother of Dragons" wäre es wohl klar problematisch.

Von daher kann ich auch so gar nichts definitives so allgemein sagen. Es sind Einzelfallentscheidungen, wo es auf die jeweiligen Produkte, die genutzten Elemente usw. ankommt.
Sagen wir mal so, es gibt einen Grund, warum es keine riesige Industrie von Fanfiction gibt, wo viele ganz offen mit Geld verdienen etc. weil man eben sehr schnell sich doch in dem Bereich bewegt, wo es kritisch ist.

Es fängt schon an, wenn man es bewirbt als "Eine Story im Perry Rhodan Universum" - BÄMM Markenrecht verletzt.
Oder man lässt sie in Terrania City spielen... aber dann steht in einem Satz drin, dass man am "Atlan-Memorial" vorbei geht... "Atlan" ist geschützt und aus den Umständen ist dann die Zuordnung auch vollkommen klar und es könnte zumindest Probleme geben. Ein "Atlantis-Memorial" wäre unproblematisch. Atlan ist in dem Fall problematisch nicht so primär wegen dem Urheberrecht, sondern vor allem wegen dem Markenrechtlichen Schutz. Wenn der Begriff also vor allem verwendet wird, um Wiedererkennungswert mit der Marke Atlan, die zu Perry Rhodan gehört, herzustellen wäre es problematisch.
Kommt aber auch hier im konkreten auf den Einzelfall und das Gesamtwerk (Länge und sonstige Inhalte an).

Aber ja, es ist alles etwas unproblematischer, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht dabei ist (sondern es sich primär um Meinungsäußerungen handelt).

So generelle Aussagen in dem Bereich sind immer schwierig. ;)

Ich habe mich hier schon weeeit aus dem Fenster gelehnt mit meiner Einschätzung - im konkreten Einzelfall, um sicher zu gehen, entweder das "ok" vom Verlag sich holen oder aber einen (darauf spezialisierten Anwalt) aufsuchen.

Neben den erlaubten und den genehmigten Sachen, gibt es auch noch die geduldete Nutzung.
D.h. der Rechteinhaber mischt sich nicht ein und lässt machen, häufig solange ein bestimmter Bekanntheitsgrad/Umsatz in der Regel damit nicht erreicht wird (damit ist häufig Verkauf an Con-Ständen abgedeckt (problematisch wenn es dazu auch einen Online-Shop gibt). Und kann eben dazu führen, dass der Rechteinhaber von einem Tag auf den anderen verbietet, dass es weitergenutzt wird (z.B. bei Erstellung sogenannter "Mods" oder "Fan-Remaster" für Computerspiele kommt das gar nicht so selten vor... bei Star Trek Fanfilmen soll es auch schon passiert sein. Und dann meist erst kurz vor Fertigstellung... weil sie erst dann auch prüfen, wie nah das Ergebnis ist, dass sie da Sorgen haben wegen Marke/Urheberrecht und die Wirkung auf selbige.
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Wulfman »

Hallo Rebecca,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich finde dieser Satz...
Rebecca hat geschrieben: 12.11.2024, 16:31 ...weil da liegt immer die Vermutung nahe, dass man die Bekanntheit von Marke bzw. urheberrechtlich geschützten Werk selbst monetarisieren will...
...schließt quasi alles ohne vorherige Genehmigung des Verlages aus, denn wenn ich eine Perry Rhodan Story schreibe, ein T-Shirt mit einem Alien aus PR drucke, eine PR-Animation monetarisiere oder ein Raumschiff aus dem Perryversum in 3D drucke und verkaufe, nutze ich doch automatisch den Bekanntheitsgrad der Marke aus oder nicht? Wer würde das denn aus anderen Gründen kaufen?
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Rebecca »

Wulfman hat geschrieben: 12.11.2024, 16:41 Hallo Rebecca,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich finde dieser Satz...
Rebecca hat geschrieben: 12.11.2024, 16:31 Weil da liegt immer die Vermutung nahe, dass man die Bekanntheit von Marke bzw. urheberrechtlich geschützten Werk selbst monetarisieren will und wieviel eigene Leistung da drin steckt.
...schließt quasi fast alles ohne vorherige Genehmigung des Verlages aus, denn wenn ich eine Perry Rhodan Story schreibe, ein T-Shirt mit einem Alien aus PR drucke, eine PR-Animation monetarisiere oder ein Raumschiff aus dem Perryversum in 3D drucke und verkaufe, nutze ich doch automatisch den Bekanntheitsgrad der Marke aus oder nicht? Wer würde das denn aus anderen Gründen kaufen?
Du druckst ein T-Shirt mit einem Alien... aber z.B. die Arkoniden, sind jetzt nicht so speziell vom Aussehen, dass das Bild einer Arkonidin automatisch Gefahr läuft... dass es auch problematisch ist. Insbesondere weil die abstrakte Beschreibung von Arkoniden natürlich nicht in der künstlerischen Umsetzung geschützt ist (auch nicht im urheberrechtlichen Sinne... wäre schlimm, wenn nirgendwo sonst Aliens auftauchen könnten, die Arkoniden zum verwechseln ähnlich sehen...)

Es geschickt zu monetarisieren geht immer, aber um so deutlicher, dass man hier mit großer Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, um so vorsichtiger muss man sein. Unmöglich ist es nicht. Eine humanoide Alien, die der Beschreibung einer Arkonidin ähnelt, die auf einen Mond steht und im Hintergrund ist Ein Kugelraumer zu sehen, der das Feuer eröffnet auf Walzenraumschiffe ist in dieser abstrakten Beschreibung von mir nicht geschützt.
Das sind viele Elemente, die es auch in der Perry Rhodan Serie gibt, die aber erstmal so nicht schützenswert sind. Hier kommt wieder die Frage, wie gestaltet man die Raumer usw.
Aber eine futuristisch gekleidete Alien, orientiert an der Beschreibung der Arkoniden ist unproblematisch, wie bei den meisten humanoiden Rassen. Bei Blues und Mausbibern würde mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen, insbesondere weil Gucky geschützt ist und ich da z.B. prüfen würde, ob da nicht auch eine entsprechende Bildmarke vorhanden wäre (wir haben ja auch die Lausbiber-Kinderbücher).

Wo du auf jeden Fall Erlaubnis brauchst ist, wenn du ein bereits existierendes Bild nimmst, und es auf einem anderen Medium druckst, um es zu monetarisieren. Oder wenn du ein Bild abpauschst, oder wenn es so ähnlich ist, dass nur untergeordnete Elemente verändert wurden.
Aber wie gesagt, eine eigene Risszeichnung von einem Kugelraumer selbst wäre jetzt erstmal unproblematisch (also rein die Bildelemente).

Aber deswegen sage ich: Es kommt da sehr genau auf die Umstände an, deswegen ist es immer einfacher, das entweder im kleinen Umfang auf Cons zu machen (wo es in der Regel geduldet wird), bzw. mit Erlaubnis des Verlags, oder eben so entfremdet, dass allein die Tatsache, dass du es auf einer PR-Con anbietst überhaupt den PR-Bezug klar macht. ;) Damit solltest du auf der sicheren Seite sein. Bei allem anderen empfehle ich Rat einzuholen. Eine Erstberatung ist in der Regel finanziell problemlos zu stemmen. Anwälte sind jetzt nicht prohibitiv teuer.
Und der oder die Anwältin, die da tief im Thema drin ist, kann das mit Sicherheit a) besser erklären b) genauer abgrenzen und c) verbindlichere Aussagen machen.

Ich habe mich nur mal damit beschäftigt... aber ich bin ehrlicherweise mehr im Urheberrecht drin... weniger im Markenrecht, das bei der Monetarisierung eine viel größere Rolle spielt.
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Re: Verkauf von Fan-Art erlaubt?

Beitrag von Wulfman »

*puh* das Urheberrecht geht dann noch weiter und ist noch schwammiger?
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