Marode Infrastruktur

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Fallada
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Re: Marode Infrastruktur

Beitrag von Fallada »

Wenn ich mich recht entsinne hatte die derzeitige Bundesregierung ein großes Investitionspaket (35 Mrd. €) in die Sanierung der Infrastruktur (Bahn, Brücken, Straßen) fest eingeplant als das ach so heilige Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorgeschoben hat...

Man sollte wissen, daß bei uns die Gewaltenteilung nicht richtig umgesetzt ist. Richter an höheren Gerichten werden von den Wahlausschüssen von Bundestag und den Länderparlamenten bestimmt. Da die CDU 16 Jahre die Führung der Bundesregierung hatte, hat sie in dieser Zeit die Mehrheit der BVG-Richtersitze mit ihren Parteileuten besetzt. Deren Urteil (s.o.) ist klar hirnrissig aber wohl doch parteipolitisch motiviert um Scholz und Lindner ans Bein zu p*ssen. Scholz weil er Sozi ist und Lindner als Strafe weil er mit den Sozen regiert anstatt seinem natürlichen Koalitionspartner Union zu folgen...
Nicoletta
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Re: Marode Infrastruktur

Beitrag von Nicoletta »

Fallada hat geschrieben: 17.09.2024, 02:40 Wenn ich mich recht entsinne hatte die derzeitige Bundesregierung ein großes Investitionspaket (35 Mrd. €) in die Sanierung der Infrastruktur (Bahn, Brücken, Straßen) fest eingeplant als das ach so heilige Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorgeschoben hat...

Man sollte wissen, daß bei uns die Gewaltenteilung nicht richtig umgesetzt ist. Richter an höheren Gerichten werden von den Wahlausschüssen von Bundestag und den Länderparlamenten bestimmt. Da die CDU 16 Jahre die Führung der Bundesregierung hatte, hat sie in dieser Zeit die Mehrheit der BVG-Richtersitze mit ihren Parteileuten besetzt. Deren Urteil (s.o.) ist klar hirnrissig aber wohl doch parteipolitisch motiviert um Scholz und Lindner ans Bein zu p*ssen. Scholz weil er Sozi ist und Lindner als Strafe weil er mit den Sozen regiert anstatt seinem natürlichen Koalitionspartner Union zu folgen...
Das ist so nicht ganz richtig. Das BVG hat nur die Umsetzung wie sie vorgenommen wurde verurteilt, nicht die Ausgabe selbst. Sie hätte nur umdeklariert werden müssen. Das wollte jedoch Lindner nicht. Das BVG hat nach dem entschieden wie die Schuldenbremse in der Verfassung festgeschrieben wurde. Man hat sich also selbst damit ein Bein für Investitionen gestellt die über ein Haushaltsjahr hinausgehen. Dennoch geht es auch mit Schuldenbremse. Das weis Lindner auch. Er will es nur nicht.
* Die Radikalität der Realität ist so radikal das die Politik in ihrer Nichtradikalität nicht hinterher kommt. *
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Eisrose
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Re: Marode Infrastruktur

Beitrag von Eisrose »

Fallada hat geschrieben: 17.09.2024, 02:40 Man sollte wissen, daß bei uns die Gewaltenteilung nicht richtig umgesetzt ist.
Das ist Bullshit.
Fallada hat geschrieben: 17.09.2024, 02:40 Richter an höheren Gerichten werden von den Wahlausschüssen von Bundestag und den Länderparlamenten bestimmt. Da die CDU 16 Jahre die Führung der Bundesregierung hatte, hat sie in dieser Zeit die Mehrheit der BVG-Richtersitze mit ihren Parteileuten besetzt.
Verfassungsrichter werden je zur Hälfte von Wahlausschüssen des Bundestags und Bundesrats bestimmt. Und die Verfahren sind dort so, dass selbst die kleinen Parteien zum Zuge kommen. Von den aktuellen 16 Richtern am BVerfG sind sechs Richter von der CDU/CSU vorgeschlagen worden, ebenfalls sechs Richter von der SPD, zwei Richter von den Grünen und zwei Richter von der FDP vorgeschlagen worden.
Fallada hat geschrieben: 17.09.2024, 02:40 Deren Urteil (s.o.) ist klar hirnrissig aber wohl doch parteipolitisch motiviert um Scholz und Lindner ans Bein zu p*ssen. Scholz weil er Sozi ist und Lindner als Strafe weil er mit den Sozen regiert anstatt seinem natürlichen Koalitionspartner Union zu folgen...
Das BVerfG hat im Prinzip entschieden, dass notlagenbedingte Kredite nicht im Nachhinein in nicht-notlagenbedingte Kredite umgemünzt werden können. Was ist daran hirnrissig?
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Re: Marode Infrastruktur

Beitrag von Rebecca »

Fallada hat geschrieben: 17.09.2024, 02:40 Man sollte wissen, daß bei uns die Gewaltenteilung nicht richtig umgesetzt ist. Richter an höheren Gerichten werden von den Wahlausschüssen von Bundestag und den Länderparlamenten bestimmt. Da die CDU 16 Jahre die Führung der Bundesregierung hatte, hat sie in dieser Zeit die Mehrheit der BVG-Richtersitze mit ihren Parteileuten besetzt. Deren Urteil (s.o.) ist klar hirnrissig aber wohl doch parteipolitisch motiviert um Scholz und Lindner ans Bein zu p*ssen. Scholz weil er Sozi ist und Lindner als Strafe weil er mit den Sozen regiert anstatt seinem natürlichen Koalitionspartner Union zu folgen...
Das ist so schlichtweg nicht richtig... das Volk ist bei uns Souverän... d.h. bei der Gewaltenteilung geht es nicht darum, dass das Volk nur eine Säule darstellen soll. Insofern ist es sogar wichtig, dass alle drei Säulen letztlich (wenn auch oftmals indirekt) demokratisch, also durch den Souverän das Volk legitimiert sind.

Aber da jetzt in Details zu gehen... Gewaltenteilung, was für Varianten es in den westlichen Demokratien gibt, und ihre Vor-, und Nachteile... das würde jetzt für diesen Thread zu weit führen. - Wenn da jemand einen seperaten Thread für aufmachen will, gerne, aber in diesen Thread gehört es nicht rein.
“Most people do not listen with the intent to understand; they listen with the intent to reply.” —Stephen R. Covey.

Nur zur Unterscheidungsinfo:
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Fab
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Re: Marode Infrastruktur

Beitrag von Fab »

Auch politisch betrachtet ist Falladas Aussage schlicht komplett falsch.

Zur Bestellung sind 2/3 Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.
Bei all den Koalitionen sowohl im Bundestag wie in den Ländern ist ohne Konsensbildung eine Bestellung zum Bundesverfassungsrichter nicht möglich.
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