Waffenrecht

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Eisrose
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Waffenrecht

Beitrag von Eisrose »

Eine Gesetzesinitiative will das (gerade erst verschärfte) Waffenrecht nochmals verschärfen und hat im Bundesrat schon mal eine Mehrheit gefunden.

Leider finde ich nur spärliche Informationen.

Was ich gehört habe, sind danach bei Messern nur noch Klingen von bis zu 6 cm Länge erlaubt. Die Unterscheidung zwischen feststehendem Messer und Klappmesser soll auch wegfallen. (Finde ich gut, die aktuelle Regelung ist inkonsistent. Dass das oder das bisher als Klappmesser nicht nur erlaubt ist, sondern sogar griffbereit geführt werden darf, ist ja geradezu lächerlich.)

Und was ich noch gehört habe, sollen danach auch beim Waffenschein und bei der Waffenbesitzkarte höhere Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Scheininhaber gestellt werden. Bereits die Einstufung als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz soll die Zuverlässigkeit ausschliessen. Danach könnte wohl kein AfD-Mitglied mehr Jäger sein und müsste seine Jagdwaffen abgeben.

Falls jemand mehr findet, das würde mich interessieren.
Möge der US-Präsident jede Nacht gut schlafen, jedes Golf-Turnier gewinnen, so dass er seine schlechte Laune nicht an der Welt auslässt.
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Rebecca
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Rebecca »

Das hier ist der Link zur entsprechenden Bundesrat-Drucksache PDF-Link
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Eisrose »

Rebecca hat geschrieben: 21.06.2024, 15:32 Das hier ist der Link zur entsprechenden Bundesrat-Drucksache PDF-Link
Dann ist ja das, was ich gehört habe, so nicht ganz richtig. Von erhöhten Zuverlässigkeitserfordernissen steht da nichts und die 6 cm sollen nur für feststehende Messer gelten. Wobei die Unterscheidung zwischen feststehenden und Klappmessern erhalten bleiben soll. Letzteres macht überhaupt keinen Sinn. Danach wären sowohl die oben verlinkte Klappmachete als auch der verlinkte Klapphirschfänger mit ihren riesigen Klingen weiterhin völlig legal führbar. Also von meiner Seite: Kopfschütteln.
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Rebecca
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Rebecca »

Das ganze Recht um Messer - aber auch Bögen und Armbrüste - ist sehr inkonsequent und unausgewogen.
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ganerc
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Re: Waffenrecht

Beitrag von ganerc »

Ich empfinde das Ganze als billigen Aktionismus der Politiker. Ist denn wirklich jemand der Meinung, dass diese Verbote irgendeinen Irren davon abhalten seine Waffe zu Hause zu lassen? Glaubt jemand, dass es durch diese Gesetze weniger Schießereien und Messerstechereien gibt? Ich nicht.
Der brave Bürger tut natürlich was ihm per Gesetz vorgeschrieben wird.
Und der Effekt? Der Bürger ist entwaffnet, der Kriminelle nicht.
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Laurin »

Naja, aber die Polizei hat eine Handhabe Leute (oder zumindest deren Waffen) einzukassieren, die bei Personenkontrollen mit 'nem Schlachtermesser angetroffen werden. Den Bürger zu 'entwaffnen' finde ich gar nicht so schlecht, da bei manchen die Zündschnur doch sehr kurz angelegt ist.

Die einzige Ausnahme warum jemand ein Messer unterwegs braucht, ist doch eigentlich nur Outdoor und Pilze sammeln ...
;)
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Eisrose
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Eisrose »

ganerc hat geschrieben: 01.07.2024, 13:12 Und der Effekt? Der Bürger ist entwaffnet, der Kriminelle nicht.
Ein Messer würde mir vermutlich so wie so nicht helfen. Ich habe aber immer Pfefferspray dabei.

Meine ersten zwei Fragen wären: darf ich das weiterhin? Und wie ist es an sogenannten "waffenfreien" Orten? Also am Alex darf man ja überhaupt keine Waffen dabeihaben, nicht mal kleine Messer oder Taschenmesser, die man sonst führen dürfte. Wie ist es dort mit Pfefferspray?

Und eine Zusatzfrage wäre noch: hat mal jemand Pfefferspray getestet? Ist das wirklich wirksam?

P.S. Oder darf ich das vielleicht sogar gar nicht mit mir rumschleppen?
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ganerc
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Re: Waffenrecht

Beitrag von ganerc »

Pfefferspray kannst du legal kaufen. Mitführen darfst du es nur wenn "Tierabwehr" drauf steht. Dafür ist der Einsatz grundsätzlich legal. Gegen Menschen nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht (aus deiner Sicht). Dafür darfst du sogar Pfefferspray verwenden, das nicht ausdrücklich zur Tierabwehr gedacht ist.
Ganz sicher ist in jedem Fall zumindest eine Ermittlung ob die Notwehr notwendig war und wenn ja, ob sie verhältnismäßig war.
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Eisrose »

Bleiben natürlich trotzdem die Fragen:

Darf ich Pfefferspray, das zur Tierabwehr gedacht ist, an "waffenfreien Orten" bei mir haben? Also in generellen Waffenverbotszonen?

Und ist Pfefferspray überhaupt wirksam? Oder wie stark muss es sein, damit es wirkt?
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Re: Waffenrecht

Beitrag von ganerc »

Dazu sag ich
Waffenverbotszone: tja, keine Ahnung :gruebel: ich vermute, daß ja - es ist soweit ich das sehe, keine Waffe, nur ein Hilfsmittel um Tiere abzuwehren

Wirksamkeit: das ist wohl von Person zu Person unterschiedlich
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Re: Waffenrecht

Beitrag von lemmi »

Also, in NRW gehört Pfefferspray dazu. Was andere Landespolizeibehörden vorgeben, kann unterschiedlich sein.
Die Bundespolizei in Berlin sieht das ähnlich.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinla ... BCsseldorf.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04A ... onFile&v=2

Tja, und da bei manchen Typen sogar Taser nichts nutzten, so das scharf geschossen werden musste, sollte Mann/Frau sich nicht allzu sehr darauf verlassen. Solange es irgendwie geht: Weglaufen!
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Eric Manoli »

Solange mich niemand wegen meines Schweizer Taschenmessers anmacht, soll's mir egal sein.
Das ist der Weg.
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Nicoletta »

Eric Manoli hat geschrieben: 01.07.2024, 17:59 Solange mich niemand wegen meines Schweizer Taschenmessers anmacht, soll's mir egal sein.
Es kommt darauf an zu welchen Anlass du es dabei hast.
* Die Radikalität der Realität ist so radikal das die Politik in ihrer Nichtradikalität nicht hinterher kommt. *
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Eric Manoli »

Nicoletta hat geschrieben: 01.07.2024, 19:45
Eric Manoli hat geschrieben: 01.07.2024, 17:59 Solange mich niemand wegen meines Schweizer Taschenmessers anmacht, soll's mir egal sein.
Es kommt darauf an zu welchen Anlass du es dabei hast.
Anlaßlos! Oder mit einem modernen Schlagwort: EDC (Everyday Carry) Ein Taschenmesser, das nicht dabei ist, verfehlt seinen Zweck! ;)
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Re: Waffenrecht

Beitrag von Eisrose »

In einer Waffenverbotszone könnte ein Schweizer Taschenmesser auch verboten sein. Gerade in der letzten Woche habe ich eine Pressemeldung der Berliner Polizei gelesen, wo sie ein Klappmesser mit einer 6 cm langen Klinge am Alex beschlagnahmt haben.

Allerdings sind die 6 cm auch genau ein Grenzfall. Steht dort drin:
Und ich dachte mir schon, dass Pfefferspray in Verbotszonen verboten ist. Da kann ich wohl am Alex nicht mehr aussteigen.
lemmi hat geschrieben: 01.07.2024, 17:58 Solange es irgendwie geht: Weglaufen!
Immer das beste!
Möge der US-Präsident jede Nacht gut schlafen, jedes Golf-Turnier gewinnen, so dass er seine schlechte Laune nicht an der Welt auslässt.
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