Ganz ehrlich: Wenn eine Stadt meint, einer verfehlten Sicherheitspolitik dadurch aufhelfen zu können, daß sie Alltagsgegenstände normaler Bürger zu Waffen erklärt, dann ist das für mich die Aufforderung, um eine solche Stadt einen großen Bogen zu machen. In der Regel ist es kein Verlust.
Waffenrecht
- Eric Manoli
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Re: Waffenrecht
Das ist der Weg.
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Re: Waffenrecht
Ganz ehrlich: Die "Gefährlichkeit" von Berlin wird übertrieben. Ich denke die Waffenverbotszonen gibts auch nicht um normale Bürger zu nerven, also ich bin noch nie irgendwie kontrolliert worden, sondern um bei Verdacht kontrollieren zu können und dann auch Kleinstwaffen beschlagnahmen zu können.Eric Manoli hat geschrieben: ↑01.07.2024, 21:00Ganz ehrlich: Wenn eine Stadt meint, einer verfehlten Sicherheitspolitik dadurch aufhelfen zu können, daß sie Alltagsgegenstände normaler Bürger zu Waffen erklärt, dann ist das für mich die Aufforderung, um eine solche Stadt einen großen Bogen zu machen. In der Regel ist es kein Verlust.
Dennoch gebe ich zu, dass es Zonen in Berlin gibt, die ich inzwischen meide, wo ich mich nicht sicher fühle und diese Zonen auch immer mehr werden. Das war früher nicht so schlimm. Und am meisten stört mich, dass dort, wo es Probleme gibt, diese Probleme nicht beseitigt werden.
Aber insgesamt muss man in 98 Prozent der Stadt keine Angst haben. Ich fühle mich in Berlin wohl und will nur deshalb umziehen, weil es mir am Meer noch besser gefallen wird.
Möge der US-Präsident jede Nacht gut schlafen, jedes Golf-Turnier gewinnen, so dass er seine schlechte Laune nicht an der Welt auslässt.
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Re: Waffenrecht
Waffenrecht und pro/contra ist ein schwieriges Thema.
Nach meiner bescheidenen Ansicht sind die USA ein gutes Beispiel dafür, dass das Argument: Waffen zu verbieten hilft nur den Bösen nicht stimmig ist. Sie haben ein sehr liberales Waffenrecht insbesondere, was Schusswaffen betrifft und mit die höchste Zahl der Schusswaffentoten (und der Morde) in den westlichen Industrienationen.
Waffen oder als waffen geeignete und wahrgenommene Werkzeuge haben verschiedene Wirkungen. Für die Personen, die diese bei sich tragen und das Gefühl haben, damit umgehen zu können, verstärken sie das Sicherheitsgefühl. Für die Personen, die diese nicht dabei haben und/oder kein Vertrauen in den eigenen Umgang damit haben, wird das Gefühl der Sicherheit erheblich gesenkt, wenn sie (sichtbar) Waffen bei anderen sehen (deswegen ist selbst in den USA das "offene" Tragen von Waffen an vielen Stellen nicht erlaubt).
Grundsätzlich liegt in der westlichen Demokratie das sogenannte Gewaltmonopol beim Staat. Das geht so weit, dass wenn jemand mir eine Sache, die ich ihm ausgeliehen habe nicht zurückgeben will und ich hole sie mir mit Gewalt (verbotener Eigenmacht) zurück, werde ich verurteilt, obwohl er verpflichtet gewesen ist, mir die zurück zu geben.
Denn die Macht etwas mit Gewalt durchzusetzen, soll allein beim Staat liegen. D.h. ich verklage ihn, weil er mir den Gegenstand trotz Ende der Leihe nicht zurück gibt. Das Gericht gibt mir Recht und der Gerichtsvollstrecker setzt es um. Die Anwendung und Entscheidung über Gewalt liegt allein beim Staat.
Die Ausnahme von dieser Regel ist das Recht auf Notwehr und Notstandssituationen. Das klingt für Laien oft einfach, ist aber ein sehr komplexes Thema.
Erinnert sich jemand an die Duelle in den Westernfilmen? Die gehen quasi auf das Notwehrrecht zurück. Der Grund, warum sie sich da so gegenüber stehen ist, dass im Prinzip der andere zuerst zur Waffe greifen muss, und man selbst dann schneller ziehen muss, damit man sagen kann, dass man sich ja nur verteidigt hat und es Notwehr war.
D.h. aber dass mit einer bereiten Waffe, die direkt töten kann eine Notwehr häufig zum Tode des anderen führt. Bevor nun wieder mit Verhältnismäßigkeit um sich geworfen wird, versuche ich mal möglichst einfach für Nichtjuristen die Grundsätze zu erklären und wo die Probleme liegen. Ich werde nicht jeden Sonderfall direkt abdecken - das ist mir bewusst, sondern bemühe mich Verständnis zu schaffen.
Juristische Ausführungen
Erstmal zur Erklärung wie grob unser Strafrecht funktioniert.
§ 212 Abs.1 StGB (Strafgesetzbuch) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
- Mörder ist ein Spezialfall also bleiben wir beim Totschläger der Einfachheit halber.
Nun gehen wir das mal durch:
A nimmt eine Pistole und erschießt damit B.
D.h. A erfüllt den Tatbestand. Er hat einen anderen Menschen getötet.
Das ist der objektive Tatbestand - CHECK
nun folgt der subjektive Tatbestand. Nämlich Vorsatz! Hat er die Pistole abgeschossen weil er B töten wollte? (könnte ja auch ein Versehen gewesen sein...) Sagen wir ja. Wollte er! Für den Vorsatz reicht es, dass er "billigend in Kauf nimmt", dass B durch den Schuss getötet wird. Hauptziel nur verletzen, aber in Kauf nehmen, dass es ihn umbringt = Tötungsvorsatz.
Das ist der subjektive Tatbestand - CHECK
Ist dies überhaupt rechtswidrig?
Die Tatbestandlichkeit (das Erfüllen des Tatbestandes) indiziert die Rechtswidrigkeit (solange keine Rechtfertigungsgründe vorliegen).
D.h. Rechtswidrigkeit liegt vor - CHECK
Handelt A hier überhaupt schuldhaft?
DIe Tatbestandlichkeit und Rechtswidrigkeit indiziert die Schuld, solange keine Entschuldigungsgründe ersichtlich sind (auch verminderte Schuld würde hier geprüft).
D.h. Schuld liegt vor - CHECK
Ergebnis: A ist ein Totschläger und strafbar nach § 212 Abs. 1 StGB.
Warum erzähle ich das Ganze? Wegen der Notwehr... die Notwehr ist nämlich ein Rechtfertigungsgrund, der die Rechtswidrigkeit der Tat - und damit ihre Strafbarkeit entfallen lässt.
Erläuterung zur Notwehr
Notwehr ist das Recht eine gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich selbst abzuwehren (bei Dritten sind wir nicht mehr bei Notwehr sondern Nothilfe... der Einfachheit halber bleibe ich bei dem Beispiel).
Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, also keine wesentlichen Zwischenschritte noch zu erledigen sind.
Rechtswidrig ist der Angriff wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Dabei muss die Abwehrhandlung geeignet sein die rechtswidrigen Angriff zu stoppen. Sie muss nicht das mildeste Mittel sein(!), sie darf nur nicht offensichtlich übermäßig sein. Letzteres ist dann der Fall, wenn es ein extremes Missverhältnis gibt zwischen der Abwehrhandlung und dem damit geschützten Rechtsgut (Bsp.: A der im Rollstuhl sitzt mit seiner Flinte und sich kaum noch bewegen (aber toll zielen und schießen) kann, sieht wie sein Nachbar mit breitem Grinsen gerade Äpfel von seinem Baum klaut... er legt an und erschießt ihn, weil er ihn anders nicht davon abhalten kann sein Eigentum zu stehlen (Notwehr ist die Verteidigung aller eigenen Rechte, nicht nur Leib und Leben! Hier würde man wohl vom krassen Missverhältnis ausgehen - wenn er ihn aber erschießt, weil der gerade seinen Tresor voller Geld aus der Wohnung wegträgt... dann wäre es wohl rechtlich vertretbar).
D.h. wenn mich jemand mit dem Baseballschläger verprügeln will, er ist mir körperlich überlegen und ich habe eine Schußwaffe in der Hand, dann darf ich sehr wohl auf ihn schießen, auch im Wissen, dass es ihn umbringen könnte und im Wissen, dass er mir nur einige Knochen brechen aber mich sicher nicht töten würde.
Beispiel oben: A zieht die Waffe, zielt auf B und will den erschießen. B ist aber schneller, zieht seine Waffe und erschießt A.
Nun ist A ein versuchter Totschläger (er hat es nicht geschafft) und B ist gar nix... weil seine Handlung ist zwar tatbestandlich (Tötungshandlung + Tötungsvorsatz (billigend in Kauf genommen) aber nicht rechtswidrig, weil die Notwehr dafür sorgt, dass die Handlung rechtmäßig ist.
In normalen Situationen darf ich immer mit Trutzwehr reagieren und muss nicht erst Schutzwehr oder Flucht versuchen ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Ausnahmen sind z.B. wenn der Angriff durch erkennbar Schuldunfähige (Kinder unter 14 Jahren) geschieht oder eben das krasse Missverhältnis von Schutzgut und Abwehrmittel.
Um so mehr Waffen präsent zur Verfügung stehen, um so gefährlicher, dass bei Irrtümern Menschen schwer verletzt werden/sterben. (Man kann sich ja eben auch bei der Notwehr irren ... dann handelt man rechtswidrig - da eine Notwehrlage gar nicht vorlag - kommt aber auf der Ebene der Schuld raus, wenn der Irrtum unvermeidbar war).
tl,dr:
Bsp.: A geht nachts durch die Straße. Kommt der unheimliche B auf ihn zu. Beide gucken sich an. A sieht die Mordlust in Bs Augen.... dann sieht er wie B hastig in seine Jackentasche greift, die sichtbar ausgebeult ist. Eine Schusswafffe!
Um sich vor diesen Angriff zu schützen, bevor es zu spät ist, zieht nun A seine eigene Schusswaffe, um auf B zu schießen.
--- B will in Wirklichkeit seine dicke Zigarettenbox rausholen. So liegt gar keine Notwehrlage vor. A befindet sich im Notwehrirrtum. D.h. Die Handlung von A ist rechtswidrig. Es steht ein unmittelbarer Angriff auf Bs körperliche Unversehrtheit bevor und der ist auch rechtswidrig. B befindet sich in einer Notwehrlage!
B sieht den Angriff, reagiert schneller, zieht seine eigene Waffe und erschießt A.
Endergebnis: Niemand wollte etwas Böses. B handelt gerechtfertigt. A hat schuldlos gehandelt. Da beide Schusswaffen hatten und bei sich trugen ist aber nun ein Mensch tot.
Und solche Situationen kommen gar nicht so selten vor... insbesondere im Klima des Misstrauens und des Bedrohungsgefühls, was immer mehr einzieht. Und deswegen bin ich sehr dafür das Beisichführen von Waffen zu beschränken oder von Gegenständen die einfach als gefährliche Waffen missbraucht werden können (Gesetze dafür gibt es schon). Aber gerade bei den gefährlichen Gegenständen und wann und wie man die bei sich führen kann wird es wieder sehr komplex und schwierig....
ich wollte erstmal nur ausführen, warum ich grundsätzlich für eher restriktiven Umgang mit Waffen und für das Gewaltmonopol des Staates bin.
Nach meiner bescheidenen Ansicht sind die USA ein gutes Beispiel dafür, dass das Argument: Waffen zu verbieten hilft nur den Bösen nicht stimmig ist. Sie haben ein sehr liberales Waffenrecht insbesondere, was Schusswaffen betrifft und mit die höchste Zahl der Schusswaffentoten (und der Morde) in den westlichen Industrienationen.
Waffen oder als waffen geeignete und wahrgenommene Werkzeuge haben verschiedene Wirkungen. Für die Personen, die diese bei sich tragen und das Gefühl haben, damit umgehen zu können, verstärken sie das Sicherheitsgefühl. Für die Personen, die diese nicht dabei haben und/oder kein Vertrauen in den eigenen Umgang damit haben, wird das Gefühl der Sicherheit erheblich gesenkt, wenn sie (sichtbar) Waffen bei anderen sehen (deswegen ist selbst in den USA das "offene" Tragen von Waffen an vielen Stellen nicht erlaubt).
Grundsätzlich liegt in der westlichen Demokratie das sogenannte Gewaltmonopol beim Staat. Das geht so weit, dass wenn jemand mir eine Sache, die ich ihm ausgeliehen habe nicht zurückgeben will und ich hole sie mir mit Gewalt (verbotener Eigenmacht) zurück, werde ich verurteilt, obwohl er verpflichtet gewesen ist, mir die zurück zu geben.
Denn die Macht etwas mit Gewalt durchzusetzen, soll allein beim Staat liegen. D.h. ich verklage ihn, weil er mir den Gegenstand trotz Ende der Leihe nicht zurück gibt. Das Gericht gibt mir Recht und der Gerichtsvollstrecker setzt es um. Die Anwendung und Entscheidung über Gewalt liegt allein beim Staat.
Die Ausnahme von dieser Regel ist das Recht auf Notwehr und Notstandssituationen. Das klingt für Laien oft einfach, ist aber ein sehr komplexes Thema.
Erinnert sich jemand an die Duelle in den Westernfilmen? Die gehen quasi auf das Notwehrrecht zurück. Der Grund, warum sie sich da so gegenüber stehen ist, dass im Prinzip der andere zuerst zur Waffe greifen muss, und man selbst dann schneller ziehen muss, damit man sagen kann, dass man sich ja nur verteidigt hat und es Notwehr war.
D.h. aber dass mit einer bereiten Waffe, die direkt töten kann eine Notwehr häufig zum Tode des anderen führt. Bevor nun wieder mit Verhältnismäßigkeit um sich geworfen wird, versuche ich mal möglichst einfach für Nichtjuristen die Grundsätze zu erklären und wo die Probleme liegen. Ich werde nicht jeden Sonderfall direkt abdecken - das ist mir bewusst, sondern bemühe mich Verständnis zu schaffen.
Juristische Ausführungen
Erstmal zur Erklärung wie grob unser Strafrecht funktioniert.
§ 212 Abs.1 StGB (Strafgesetzbuch) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
- Mörder ist ein Spezialfall also bleiben wir beim Totschläger der Einfachheit halber.
Nun gehen wir das mal durch:
A nimmt eine Pistole und erschießt damit B.
D.h. A erfüllt den Tatbestand. Er hat einen anderen Menschen getötet.
Das ist der objektive Tatbestand - CHECK
nun folgt der subjektive Tatbestand. Nämlich Vorsatz! Hat er die Pistole abgeschossen weil er B töten wollte? (könnte ja auch ein Versehen gewesen sein...) Sagen wir ja. Wollte er! Für den Vorsatz reicht es, dass er "billigend in Kauf nimmt", dass B durch den Schuss getötet wird. Hauptziel nur verletzen, aber in Kauf nehmen, dass es ihn umbringt = Tötungsvorsatz.
Das ist der subjektive Tatbestand - CHECK
Ist dies überhaupt rechtswidrig?
Die Tatbestandlichkeit (das Erfüllen des Tatbestandes) indiziert die Rechtswidrigkeit (solange keine Rechtfertigungsgründe vorliegen).
D.h. Rechtswidrigkeit liegt vor - CHECK
Handelt A hier überhaupt schuldhaft?
DIe Tatbestandlichkeit und Rechtswidrigkeit indiziert die Schuld, solange keine Entschuldigungsgründe ersichtlich sind (auch verminderte Schuld würde hier geprüft).
D.h. Schuld liegt vor - CHECK
Ergebnis: A ist ein Totschläger und strafbar nach § 212 Abs. 1 StGB.
Warum erzähle ich das Ganze? Wegen der Notwehr... die Notwehr ist nämlich ein Rechtfertigungsgrund, der die Rechtswidrigkeit der Tat - und damit ihre Strafbarkeit entfallen lässt.
Erläuterung zur Notwehr
Notwehr ist das Recht eine gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich selbst abzuwehren (bei Dritten sind wir nicht mehr bei Notwehr sondern Nothilfe... der Einfachheit halber bleibe ich bei dem Beispiel).
Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, also keine wesentlichen Zwischenschritte noch zu erledigen sind.
Rechtswidrig ist der Angriff wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Dabei muss die Abwehrhandlung geeignet sein die rechtswidrigen Angriff zu stoppen. Sie muss nicht das mildeste Mittel sein(!), sie darf nur nicht offensichtlich übermäßig sein. Letzteres ist dann der Fall, wenn es ein extremes Missverhältnis gibt zwischen der Abwehrhandlung und dem damit geschützten Rechtsgut (Bsp.: A der im Rollstuhl sitzt mit seiner Flinte und sich kaum noch bewegen (aber toll zielen und schießen) kann, sieht wie sein Nachbar mit breitem Grinsen gerade Äpfel von seinem Baum klaut... er legt an und erschießt ihn, weil er ihn anders nicht davon abhalten kann sein Eigentum zu stehlen (Notwehr ist die Verteidigung aller eigenen Rechte, nicht nur Leib und Leben! Hier würde man wohl vom krassen Missverhältnis ausgehen - wenn er ihn aber erschießt, weil der gerade seinen Tresor voller Geld aus der Wohnung wegträgt... dann wäre es wohl rechtlich vertretbar).
D.h. wenn mich jemand mit dem Baseballschläger verprügeln will, er ist mir körperlich überlegen und ich habe eine Schußwaffe in der Hand, dann darf ich sehr wohl auf ihn schießen, auch im Wissen, dass es ihn umbringen könnte und im Wissen, dass er mir nur einige Knochen brechen aber mich sicher nicht töten würde.
Beispiel oben: A zieht die Waffe, zielt auf B und will den erschießen. B ist aber schneller, zieht seine Waffe und erschießt A.
Nun ist A ein versuchter Totschläger (er hat es nicht geschafft) und B ist gar nix... weil seine Handlung ist zwar tatbestandlich (Tötungshandlung + Tötungsvorsatz (billigend in Kauf genommen) aber nicht rechtswidrig, weil die Notwehr dafür sorgt, dass die Handlung rechtmäßig ist.
In normalen Situationen darf ich immer mit Trutzwehr reagieren und muss nicht erst Schutzwehr oder Flucht versuchen ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Ausnahmen sind z.B. wenn der Angriff durch erkennbar Schuldunfähige (Kinder unter 14 Jahren) geschieht oder eben das krasse Missverhältnis von Schutzgut und Abwehrmittel.
Um so mehr Waffen präsent zur Verfügung stehen, um so gefährlicher, dass bei Irrtümern Menschen schwer verletzt werden/sterben. (Man kann sich ja eben auch bei der Notwehr irren ... dann handelt man rechtswidrig - da eine Notwehrlage gar nicht vorlag - kommt aber auf der Ebene der Schuld raus, wenn der Irrtum unvermeidbar war).
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Bsp.: A geht nachts durch die Straße. Kommt der unheimliche B auf ihn zu. Beide gucken sich an. A sieht die Mordlust in Bs Augen.... dann sieht er wie B hastig in seine Jackentasche greift, die sichtbar ausgebeult ist. Eine Schusswafffe!
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ich wollte erstmal nur ausführen, warum ich grundsätzlich für eher restriktiven Umgang mit Waffen und für das Gewaltmonopol des Staates bin.
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Re: Waffenrecht
Das mag so sein, aber die Botschaft, die mir da vermittelt wird, ist eine andere: Du (in diesem Falle ich) bist hier nicht erwünscht. Diese Botschaft senden im Moment gerade viele Städte, und das in einer Zeit, in der sie andererseits über verödende Innenstädte klagen. Meine Reaktion, besonders seit der Corona-Zeit, ist eine ganz einfache: ich brauche die allermeisten Innenstädte nicht, und das scheinen viele Menschen genauso zu sehen.Eisrose hat geschrieben: ↑01.07.2024, 21:27Ganz ehrlich: Die "Gefährlichkeit" von Berlin wird übertrieben. Ich denke die Waffenverbotszonen gibts auch nicht um normale Bürger zu nerven, also ich bin noch nie irgendwie kontrolliert worden, sondern um bei Verdacht kontrollieren zu können und dann auch Kleinstwaffen beschlagnahmen zu können.Eric Manoli hat geschrieben: ↑01.07.2024, 21:00 Ganz ehrlich: Wenn eine Stadt meint, einer verfehlten Sicherheitspolitik dadurch aufhelfen zu können, daß sie Alltagsgegenstände normaler Bürger zu Waffen erklärt, dann ist das für mich die Aufforderung, um eine solche Stadt einen großen Bogen zu machen. In der Regel ist es kein Verlust.
P.S.: Dies Sache hat aber noch einen viel gefährlicheren Aspekt. Indem den Bürgern vermittelt wird, in der Regel passiere zwar nichts, aber bei Verdacht finden wir immer etwas bei dir, löst sich Sicherheitsgefühl wie Respekt vor den Sicherheitsorganen auf, und übrig bleibt ein Gefühl der Angst. Unsere Regierenden auf der anderen Seite scheinen in uns, den gemeinen Bürgern immer mehr Untertanen zu sehen, die man gängeln kann und muß, während man die selbstgeschaffenen Problem nicht in den Griff bekommen kann oder will.
Das ist der Weg.
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Re: Waffenrecht
Mal die ganz umgekehrte Sicht: Die Zahl von Gewalttaten steigt - aber die Regierung würde nichts tun. Wie würde die Kritik an der Regierung denn da aussehen? ^^
Waffen verleihen ein falsches Gefühl der Sicherheit und Stärke. Aber ist die Waffe erst mal gezückt ist die Eskalation kaum noch aufzuhalten - und. i.d.R. wird der unerfahrene Bürger der sich damit schützen wollte, dem professionellen Schläger irgendeiner Gang sowieso unterlegen sein - nur sind die Folgen dann viel gravierender.
Mein Postulat: Ohne Waffen lebt man als Bürger sicherer!
Ich bin in LA mal überfallen worden:
Waffen verleihen ein falsches Gefühl der Sicherheit und Stärke. Aber ist die Waffe erst mal gezückt ist die Eskalation kaum noch aufzuhalten - und. i.d.R. wird der unerfahrene Bürger der sich damit schützen wollte, dem professionellen Schläger irgendeiner Gang sowieso unterlegen sein - nur sind die Folgen dann viel gravierender.
Mein Postulat: Ohne Waffen lebt man als Bürger sicherer!
Ich bin in LA mal überfallen worden:
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Re: Waffenrecht
@Laurin
Ein Freund von mir ist pensionierter Polizist und Ex-Leiter des hiesigen Einsatz-Zuges.
Hab ihn immer als Nazi-Kuschler aufgezogen, weil er halt immer in Wunsiedel am Rudolf-Hess-Grab
die Aufmärsche abschirmen musste.
Der würde deine Aussagen voll bestätigen.
Er hat mit seinen Männern regelmäßig Eigensicherungstraining gemacht. Die Schiessergebnisse selbst der Polizisten waren oh je oh je. Wenn John Wayne eine Dollarmünze zw. den Fingern trifft.....pure fiction.
Ein bewaffneter Laie gefährdet sich schlicht selbst.
Ein Freund von mir ist pensionierter Polizist und Ex-Leiter des hiesigen Einsatz-Zuges.
Hab ihn immer als Nazi-Kuschler aufgezogen, weil er halt immer in Wunsiedel am Rudolf-Hess-Grab
die Aufmärsche abschirmen musste.
Der würde deine Aussagen voll bestätigen.
Er hat mit seinen Männern regelmäßig Eigensicherungstraining gemacht. Die Schiessergebnisse selbst der Polizisten waren oh je oh je. Wenn John Wayne eine Dollarmünze zw. den Fingern trifft.....pure fiction.
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Re: Waffenrecht
Und potentiell andere...
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Re: Waffenrecht
Wenn das neue Waffenrecht mit dem absoluten Messerverbot im Nah- und Fernverkehr durchkommt, kann man zukünftig dann nicht mehr mit der Bahn zum Camping oder zu Outdoorevents fahren. So langsam werden selbst hartnäckige Autohasserinnen wie ich gezwungen, sich ein Auto anzuschaffen.
Möge der US-Präsident jede Nacht gut schlafen, jedes Golf-Turnier gewinnen, so dass er seine schlechte Laune nicht an der Welt auslässt.
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Re: Waffenrecht
Das ist auch aus anderen Gründen eine gute Idee, besonders seit Corona.
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Re: Waffenrecht
Eisrose hat geschrieben: ↑29.08.2024, 20:38 Wenn das neue Waffenrecht mit dem absoluten Messerverbot im Nah- und Fernverkehr durchkommt, kann man zukünftig dann nicht mehr mit der Bahn zum Camping oder zu Outdoorevents fahren. So langsam werden selbst hartnäckige Autohasserinnen wie ich gezwungen, sich ein Auto anzuschaffen.
Das ist natürlich wieder mal eine typische Reaktion der Regierung

Es werden mal wieder ALLE bestraft und unter Generalverdacht gestellt....allerdings sind die Psychophaten auch in der Lage mit einem Küchenmesser ein Massaker anzurichten...

Auch mit einem Auto kann man Leute umbringen...sollen Autos dann auch gleich verboten werden????
MMn sind solche Schnellschüsse mal wieder gefundenes Fressen für AFD und sonstiges Gesocks.
Genau so wie mit dem Asylrecht-die Rumtreiber und Islamisten kriegt man nicht los.Dafür werden dann integrierte (arbeitende...in Jobs die sonst keiner machen will/kann) problemlos abgeschoben


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- Nicoletta • Uwe GE 123
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Re: Waffenrecht
Was für ein Quatsch kommt dabei raus wenn man sich nur oberflächlich informiertEisrose hat geschrieben: ↑29.08.2024, 20:38 Wenn das neue Waffenrecht mit dem absoluten Messerverbot im Nah- und Fernverkehr durchkommt, kann man zukünftig dann nicht mehr mit der Bahn zum Camping oder zu Outdoorevents fahren. So langsam werden selbst hartnäckige Autohasserinnen wie ich gezwungen, sich ein Auto anzuschaffen.
* Die Radikalität der Realität ist so radikal das die Politik in ihrer Nichtradikalität nicht hinterher kommt. *
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Re: Waffenrecht
In der Tat halte ich das auch nur für eine Scheindebatte über Waffenverschärfung und Verschärfung der Asylgesetze zu diskutieren. Das verschiebt nur Probleme, löst sie aber nicht.Guy Nelson hat geschrieben: ↑30.08.2024, 07:44Eisrose hat geschrieben: ↑29.08.2024, 20:38 Wenn das neue Waffenrecht mit dem absoluten Messerverbot im Nah- und Fernverkehr durchkommt, kann man zukünftig dann nicht mehr mit der Bahn zum Camping oder zu Outdoorevents fahren. So langsam werden selbst hartnäckige Autohasserinnen wie ich gezwungen, sich ein Auto anzuschaffen.
Das ist natürlich wieder mal eine typische Reaktion der Regierung![]()
Es werden mal wieder ALLE bestraft und unter Generalverdacht gestellt....allerdings sind die Psychophaten auch in der Lage mit einem Küchenmesser ein Massaker anzurichten...![]()
Auch mit einem Auto kann man Leute umbringen...sollen Autos dann auch gleich verboten werden????
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Genau so wie mit dem Asylrecht-die Rumtreiber und Islamisten kriegt man nicht los.Dafür werden dann integrierte (arbeitende...in Jobs die sonst keiner machen will/kann) problemlos abgeschobenWeil sie halt aus dem falschen Land kommen,ist eigentlich komplett gaga
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Re: Waffenrecht
Es hat offenkundig einen guten Grund, weshalb seit einigen Jahren in der Kriminalstatitik (zumindest im veröffentlichten Bereich) bei den Straftaten, die mit Waffeneinsatz verübt werden, keine Unterscheidung mehr dahingehend getroffen wird, ob der zugrundeliegende Waffenbesitz legal oder illegal war. Nach meiner Erinnerung waren die legalen Waffenbesitzer früher mit unter 3 % vertreten.
Da man die illegalen Waffenbesitzer aber nicht zu greifen weiß müssen die legalen Waffenbesitzer (in erster Linie also Jäger und Sportschützen) mit fast jährlicher Verschärfung der Regeln leben, damit die Politik der meist ahnungslosen Bevölkerung zurufen kann: "Aber wir tun doch was".
Nach meiner Information betreffen die aktuell beschlossenen Regeln jetzt Messer mit einer Klingenlänge von über 4 cm. Der Weg in die Kriminalität beginnt also zukünftig schon, wenn du zum Picknick im Park dein Schweizer Taschenmesser mitnimmst, um einen Apfel zu zerteilen.
Und das Wahlvolk applaudiert.
Da man die illegalen Waffenbesitzer aber nicht zu greifen weiß müssen die legalen Waffenbesitzer (in erster Linie also Jäger und Sportschützen) mit fast jährlicher Verschärfung der Regeln leben, damit die Politik der meist ahnungslosen Bevölkerung zurufen kann: "Aber wir tun doch was".
Nach meiner Information betreffen die aktuell beschlossenen Regeln jetzt Messer mit einer Klingenlänge von über 4 cm. Der Weg in die Kriminalität beginnt also zukünftig schon, wenn du zum Picknick im Park dein Schweizer Taschenmesser mitnimmst, um einen Apfel zu zerteilen.
Und das Wahlvolk applaudiert.
Uwe aus Gelsenkirchen