Graf Maunzy hat geschrieben: ↑24.06.2025, 18:36
Rebecca hat geschrieben: ↑24.06.2025, 18:32
erkennbaren Version
Erkennbaren Personen?
Klar, nur dass ich sie nicht kenne oder erkenne (oder noch nicht erkenne), heißt nicht, dass sie nicht erkennbar sind. Erkennbar sind sie dann, wenn jemand der die Person kennt und auf den Videos sieht, dann dies der Person zuordnen kann.
Da hätten wir zum Beispiel den Rundgang bei den Ständen, wo nicht nur die Standinhaber gefilmt wurden (ich gehe davon aus, dass gerade bei den Interviews denen klar ist, dass das veröffentlicht wird), aber gerade das durchgehen, wo ich Gesichter mehrer Besucher klar erkennen kann.
Wir brauchen nicht warten bis die Gesichtserkennungssoftware frei verfügbar ist... es reicht vollkommen aus, dass wenn Freunde oder Bekannte, oder Arbeitskollegen das Video sehen und dort eine Person wiedererkennen, dass dann die Person erkennbar ist.
Das ist die Rechtslage. Es muss nicht ein Name eingeblendet werden, damit die Person erkennbar ist.Ich sehe von mehreren Besuchern klar die Gesichter.
Dass ICH es keinen Personen zuordnen kann, ändert nichts an der Erkennbarkeit (diese ist Abstrakt definiert). Wenn ich Bilder/Filme in die Öffentlichkeit setze, auf der Personen wiedererkennbar sind (vorausgesetzt, man kennt sie aus anderem Kontext) reicht das vollkommen aus.
(wir hatten mal eine LARP-Veranstaltung und haben uns dort immer Einwilligungen geholt, um die Fotos auf der Homepage zu veröffentlichen. Eine Person war Lehrerin und wollte nicht, dass ihre Schüler und Schülerinnen sie möglicherweise wiedererkennen konnten).
Als Faustformel gilt: Es reicht aus, wenn die abgebildete Person von Freunden oder Bekannten anhand individueller Merkmale erkannt werden kann. Nicht erkennbar ist eine Person, wenn sie durch niemanden oder nur die enge Familie oder allein den Partner identifiziert werden kann.
https://www.fotomagazin.de/praxis/fotor ... erkennbar/
--> und das ist von 2015 (lange vor DSGVO und neuerer Rechtsprechung)
Und was für Fotos gilt, gilt immer für Film erst recht.
Aus einer aktuelleren Quelle:
Wann müssen Abgebildete zustimmen?
Eine Einwilligung braucht es nach dem KUG, wenn eine Person erkennbar ist auf dem Foto.
Beispiel: So kann es für eine Zustimmungspflicht ausreichend sein, wenn die Person von hinten fotografiert wurde, aber eine Tätowierung trägt, die erkennen lässt, um wen es sich handelt.
Ein Balken über den Augen oder ein verpixeltes Gesicht reichen nicht, wenn andere Merkmale eine Zuordnung erlauben.
Übrigens: Das KUG gilt nicht nur für Fotos, sondern für alle „Bildnisse“ von Menschen. Hat ein Künstler eine andere Person erkennbar gezeichnet oder ein Schauspieler sie glaubhaft imitiert, muss die erkennbare Person grundsätzlich zustimmen.
Der Maßstab ist hier streng. Eine Person gilt selbst dann noch als erkennbar, wenn nur noch der engere Bekanntenkreis sie identifizieren kann.
Außerdem kommt es darauf an, ob das Foto „verbreitet“ oder „öffentlich zur Schau gestellt“ wird. Nur dann muss zugestimmt werden. Zurschaustellen bedeutet, dass Sie die Möglichkeit schaffen, dass Bildnis in irgendeiner Form wahrzunehmen. Die Hürde ist als denkbar gering. Jedes Posten auf Social Media reicht beispielsweise aus.
https://ggr-law.com/recht-am-eigenen-bild/#c7800
Es könnte eventuell die Ausnahme der "Bildnisse der Zeitgeschichte" greifen oder "Versammlungen" greifen.... aber wie gesagt... wo kein Kläger, da kein Richter und das Video ist ja nicht hier veröffentlicht, sondern auf Youtube veröffentlicht.
Und ich müsste mehr über Natur, Ablauf und Umstände der Con wissen, wenn ich eine bessere Einschätzung geben wollte. Ich stelle mir nur gerade vor, dass ich auf dem Video zu sehen bin und das für potentielle alle Ewigkeit im Internet verbreitet wird und mein Gesicht von automatischen Suchmaschinen aufgenommen wird und gesammelt wird, um wieder mehr über mich zu erfahren und meine Daten zu verarbeiten. Ich würde mich unwohl fühlen, wenn ich nicht wüsste, dass es im INternet veröffentlicht wird - kleine Fangemeinde, Aufführung in einem Verein... ok - aber Internet.... das ist die ganze Welt.