GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

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Tifflor
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Tifflor »

Trebron Snetrem hat geschrieben: 17.06.2025, 13:38 Dann sehen wir uns in Garching kommenden Wochenende!
Besucht den Clubtisch des TCE – und schaut auch bei Vivian Vaught vorbei; gleich daneben (hoffen wir!)!!
Wird erledigt :yes:
Ich hoffe, ihr habt auch ein paar Ausgaben von Paradies 122 (die WiVo Ausgabe) dabei.
„Das Ende kommt unausweichlich, Maverick. Ihre Art wird aussterben!“
„Mag sein Sir, aber nicht heute.“
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Vivian Vaught
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Vivian Vaught »

Trebron Snetrem hat geschrieben: 17.06.2025, 13:38 Dann sehen wir uns in Garching kommenden Wochenende!
Besucht den Clubtisch des TCE – und schaut auch bei Vivian Vaught vorbei; gleich daneben (hoffen wir!)!!
Die Hoffnung ist in Erfüllung gegangen. Ein riesiges Danke an den Veranstalter.

Der Con war einfach super. Rundherum gut gelungen und hervorragend organisiert.
Alle nett, freundlich und sehr bemüht.
Ich habe mich sehr willkommen gefühlt.

Komme gerne in zwei Jahren wieder mit einem Info-Tisch - sofern Ihr mich haben wollt ;) - und meine Gesundheit das zulässt. Immerhin bin ich schon etwas älter ... oder nicht? :???:
Ich bin eine weise Frau mit zwei Katzen.
Katzen sind die heiligen Tiere der Götter.
Wir lassen uns nicht dominieren, egal von wem oder was.
Tue, was Du willst, solange Du keinem anderen schadest.
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Eric Manoli »

Vivian Vaught hat geschrieben: 23.06.2025, 23:54 Immerhin bin ich schon etwas älter ... oder nicht? :???:
Älter ist relativ. Du bist noch relativ jung! :-D
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von DisasterArea »

Ja, der Con war wieder erstklassig, danke an alle Beteiligten! :yes:
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Raketenheft Leser »

Garching war super!

Vielen Dank an die Organisatoren. :yes:
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Tell Sackett »

Impressionen vom Con...
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Rebecca »

Ich bin ja für das Video dankbar, weil ich so Eindrücke erhalte. Es ist letztlich nur eine Einbettung/Verlinkung von Youtube.

ich hoffe nur, dass alle auf dem Video erkennbaren Personen mit einer Veröffentlichung auch einverstanden sind. Weil mit der Reichweite des Internets und der direkten Veröffentlichung ist es definitiv kein Privatvideo mehr. Und ich weiß zuwenig über Ablauf und Umstände um es einordnen zu können.

Anbei der Link zur Einordnung:
https://www.skala-campus.org/artikel/fo ... en-regeln/


EDIT: "Versionen" mit "Personen" ersetzt. DANKE für den Hinweis!
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Graf Maunzy »

Rebecca hat geschrieben: 24.06.2025, 18:32 erkennbaren Version
Erkennbaren Personen?
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Rebecca
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Rebecca »

Spoiler
Graf Maunzy hat geschrieben: 24.06.2025, 18:36
Rebecca hat geschrieben: 24.06.2025, 18:32 erkennbaren Version
Erkennbaren Personen?
Klar, nur dass ich sie nicht kenne oder erkenne (oder noch nicht erkenne), heißt nicht, dass sie nicht erkennbar sind. Erkennbar sind sie dann, wenn jemand der die Person kennt und auf den Videos sieht, dann dies der Person zuordnen kann.
Da hätten wir zum Beispiel den Rundgang bei den Ständen, wo nicht nur die Standinhaber gefilmt wurden (ich gehe davon aus, dass gerade bei den Interviews denen klar ist, dass das veröffentlicht wird), aber gerade das durchgehen, wo ich Gesichter mehrer Besucher klar erkennen kann.
Wir brauchen nicht warten bis die Gesichtserkennungssoftware frei verfügbar ist... es reicht vollkommen aus, dass wenn Freunde oder Bekannte, oder Arbeitskollegen das Video sehen und dort eine Person wiedererkennen, dass dann die Person erkennbar ist.

Das ist die Rechtslage. Es muss nicht ein Name eingeblendet werden, damit die Person erkennbar ist.Ich sehe von mehreren Besuchern klar die Gesichter.
Dass ICH es keinen Personen zuordnen kann, ändert nichts an der Erkennbarkeit (diese ist Abstrakt definiert). Wenn ich Bilder/Filme in die Öffentlichkeit setze, auf der Personen wiedererkennbar sind (vorausgesetzt, man kennt sie aus anderem Kontext) reicht das vollkommen aus.
(wir hatten mal eine LARP-Veranstaltung und haben uns dort immer Einwilligungen geholt, um die Fotos auf der Homepage zu veröffentlichen. Eine Person war Lehrerin und wollte nicht, dass ihre Schüler und Schülerinnen sie möglicherweise wiedererkennen konnten).
Als Faustformel gilt: Es reicht aus, wenn die abgebildete Person von Freunden oder Bekannten anhand individueller Merkmale erkannt werden kann. Nicht erkennbar ist eine Person, wenn sie durch niemanden oder nur die enge Familie oder allein den Partner identifiziert werden kann.
https://www.fotomagazin.de/praxis/fotor ... erkennbar/

--> und das ist von 2015 (lange vor DSGVO und neuerer Rechtsprechung)
Und was für Fotos gilt, gilt immer für Film erst recht.

Aus einer aktuelleren Quelle:
Wann müssen Abgebildete zustimmen?

Eine Einwilligung braucht es nach dem KUG, wenn eine Person erkennbar ist auf dem Foto.

Beispiel: So kann es für eine Zustimmungspflicht ausreichend sein, wenn die Person von hinten fotografiert wurde, aber eine Tätowierung trägt, die erkennen lässt, um wen es sich handelt.

Ein Balken über den Augen oder ein verpixeltes Gesicht reichen nicht, wenn andere Merkmale eine Zuordnung erlauben.

Übrigens: Das KUG gilt nicht nur für Fotos, sondern für alle „Bildnisse“ von Menschen. Hat ein Künstler eine andere Person erkennbar gezeichnet oder ein Schauspieler sie glaubhaft imitiert, muss die erkennbare Person grundsätzlich zustimmen.

Der Maßstab ist hier streng. Eine Person gilt selbst dann noch als erkennbar, wenn nur noch der engere Bekanntenkreis sie identifizieren kann.

Außerdem kommt es darauf an, ob das Foto „verbreitet“ oder „öffentlich zur Schau gestellt“ wird. Nur dann muss zugestimmt werden. Zurschaustellen bedeutet, dass Sie die Möglichkeit schaffen, dass Bildnis in irgendeiner Form wahrzunehmen. Die Hürde ist als denkbar gering. Jedes Posten auf Social Media reicht beispielsweise aus.
https://ggr-law.com/recht-am-eigenen-bild/#c7800

Es könnte eventuell die Ausnahme der "Bildnisse der Zeitgeschichte" greifen oder "Versammlungen" greifen.... aber wie gesagt... wo kein Kläger, da kein Richter und das Video ist ja nicht hier veröffentlicht, sondern auf Youtube veröffentlicht.

Und ich müsste mehr über Natur, Ablauf und Umstände der Con wissen, wenn ich eine bessere Einschätzung geben wollte. Ich stelle mir nur gerade vor, dass ich auf dem Video zu sehen bin und das für potentielle alle Ewigkeit im Internet verbreitet wird und mein Gesicht von automatischen Suchmaschinen aufgenommen wird und gesammelt wird, um wieder mehr über mich zu erfahren und meine Daten zu verarbeiten. Ich würde mich unwohl fühlen, wenn ich nicht wüsste, dass es im INternet veröffentlicht wird - kleine Fangemeinde, Aufführung in einem Verein... ok - aber Internet.... das ist die ganze Welt.
EDIT: Ausführung zu Erkennbarkeit von Personen hinter Spoilertag gepackt. ;) Missverständnis!
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Graf Maunzy »

Rebecca hat geschrieben: 24.06.2025, 18:54
Spoiler
Graf Maunzy hat geschrieben: 24.06.2025, 18:36
Rebecca hat geschrieben: 24.06.2025, 18:32 erkennbaren Version
Erkennbaren Personen?
Klar, nur dass ich sie nicht kenne oder erkenne (oder noch nicht erkenne), heißt nicht, dass sie nicht erkennbar sind. Erkennbar sind sie dann, wenn jemand der die Person kennt und auf den Videos sieht, dann dies der Person zuordnen kann.
Da hätten wir zum Beispiel den Rundgang bei den Ständen, wo nicht nur die Standinhaber gefilmt wurden (ich gehe davon aus, dass gerade bei den Interviews denen klar ist, dass das veröffentlicht wird), aber gerade das durchgehen, wo ich Gesichter mehrer Besucher klar erkennen kann.
Wir brauchen nicht warten bis die Gesichtserkennungssoftware frei verfügbar ist... es reicht vollkommen aus, dass wenn Freunde oder Bekannte, oder Arbeitskollegen das Video sehen und dort eine Person wiedererkennen, dass dann die Person erkennbar ist.

Das ist die Rechtslage. Es muss nicht ein Name eingeblendet werden, damit die Person erkennbar ist.Ich sehe von mehreren Besuchern klar die Gesichter.
Dass ICH es keinen Personen zuordnen kann, ändert nichts an der Erkennbarkeit (diese ist Abstrakt definiert). Wenn ich Bilder/Filme in die Öffentlichkeit setze, auf der Personen wiedererkennbar sind (vorausgesetzt, man kennt sie aus anderem Kontext) reicht das vollkommen aus.
(wir hatten mal eine LARP-Veranstaltung und haben uns dort immer Einwilligungen geholt, um die Fotos auf der Homepage zu veröffentlichen. Eine Person war Lehrerin und wollte nicht, dass ihre Schüler und Schülerinnen sie möglicherweise wiedererkennen konnten).
Als Faustformel gilt: Es reicht aus, wenn die abgebildete Person von Freunden oder Bekannten anhand individueller Merkmale erkannt werden kann. Nicht erkennbar ist eine Person, wenn sie durch niemanden oder nur die enge Familie oder allein den Partner identifiziert werden kann.
https://www.fotomagazin.de/praxis/fotor ... erkennbar/

--> und das ist von 2015 (lange vor DSGVO und neuerer Rechtsprechung)
Und was für Fotos gilt, gilt immer für Film erst recht.

Aus einer aktuelleren Quelle:
Wann müssen Abgebildete zustimmen?

Eine Einwilligung braucht es nach dem KUG, wenn eine Person erkennbar ist auf dem Foto.

Beispiel: So kann es für eine Zustimmungspflicht ausreichend sein, wenn die Person von hinten fotografiert wurde, aber eine Tätowierung trägt, die erkennen lässt, um wen es sich handelt.

Ein Balken über den Augen oder ein verpixeltes Gesicht reichen nicht, wenn andere Merkmale eine Zuordnung erlauben.

Übrigens: Das KUG gilt nicht nur für Fotos, sondern für alle „Bildnisse“ von Menschen. Hat ein Künstler eine andere Person erkennbar gezeichnet oder ein Schauspieler sie glaubhaft imitiert, muss die erkennbare Person grundsätzlich zustimmen.

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Du verstehst mich nicht. Du schreibst "erkennbaren Version", offensichtlich meinst du aber erkennbare Personen.
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Flossensauger »

Gibt's zum Programmpunkt: „Wieviel Vergangenheit verträgt die Zukunft?“
-Die ewige Frage, wie man in der Serie den Ansprüchen der „Altleser“ gerecht werden kann und Jungleser nicht verschreckt.

irgend etwas, was man weitergeben mag?
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Tell Sackett »

Rebecca hat geschrieben: 24.06.2025, 18:32 (...)
ich hoffe nur, dass alle auf dem Video erkennbaren Version mit einer Veröffentlichung auch einverstanden sind.(...)
Anbei der Link zur Einordnung:
https://www.skala-campus.org/artikel/fo ... en-regeln/
Sollten hier irgendwelche rechtlichen Bedenken vorherrschen, die eine eventuelle Millionenklage auf das Forum zukommen sehen, dann bitte ich darum die Verlinkung einfach zu löschen.
Ich dachte, es wäre für viele hier durchaus von Interesse... :hm:
Zuletzt geändert von Tell Sackett am 24.06.2025, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Rebecca »

Graf Maunzy hat geschrieben: 24.06.2025, 19:07 Du verstehst mich nicht. Du schreibst "erkennbaren Version", offensichtlich meinst du aber erkennbare Personen.
Danke!
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Atlan »

Bin wieder zurück aus Garching.
Hat ein bischen länger gedauert, weil ich mit meiner Frau noch ein paar Tage in München geblieben bin.

Das war jetzt mein sechster Garching-Con und wird hoffentlich nicht mein letzter gewesen sein.

War super, wieder viele Bekannte (von denen in den letzten Jahren einige sehr gute Freunde geworden sind) getroffen und auch einige neue Bekanntschaften geschlossen zu haben.
Wie sagte letzte Tage Robert Vogel noch zu mir: "Ein Besuch in Garching ist wie zurück nach Hause zu kommen." Dem kann ich nur zustimmen... :yes:
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Re: GarchingCon 13 - 20.-22. Juni 2025

Beitrag von Tifflor »

War ein schöner Con. Sehr entspannend. Ich habe einige nette Leute kennengelernt und hoffe, dass der Kontakt bestehen bleibt.
Auffällig auch, wie umgänglich und angenehm unprätentiös die anwesenden Autoren waren.
„Das Ende kommt unausweichlich, Maverick. Ihre Art wird aussterben!“
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