Wahlrecht

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Reinhard
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Re: Wahlrecht

Beitrag von Reinhard »

Eisrose hat geschrieben: 28.02.2025, 13:29
Reinhard hat geschrieben: 28.02.2025, 13:02 Wobei das eben dem Umstand geschuldet ist, dass man nicht wirklich was am Wahlsystem ändern will.
Das glaube ich nicht. Man will schon am Wahlrecht was ändern, nur jeder will was anderes und man kann sich nicht einigen.
darauf bezog ich mich mit meinem
wird erst mal überprüft, ob das für die eigene Partei Vor- oder Nachteile bringt
. Andere Ursachen für die jeweilige Haltung der einzelnen Parteien habe ich in der Diskussion noch nicht wirklich wahrgenommen.
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Eisrose
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Re: Wahlrecht

Beitrag von Eisrose »

Reinhard hat geschrieben: 28.02.2025, 13:47
Eisrose hat geschrieben: 28.02.2025, 13:38
Kytoma hat geschrieben: 28.02.2025, 12:10 Ist eine Kandidatin die mit 3% der Stimmen in ihrem Wahlkreis in den Bundestag einzieht, wirklich vom Volk gewählt? Kann sie sich als Volksvertreterin bezeichnen?
Das ist eine Anspielung auf das Ergebnis von Göring-Eckardt, dass aktuell durchs Internet geistert und Erst- und Zweitstimme durcheinander bringt.

Ja, Göring-Eckardt hat nur 3 Prozent als Direktkandidatin eingefahren und zieht über die Landesliste trotzdem in den Bundestag. Man kann über die Landesliste sogar ins Parlament einziehen, wenn man überhaupt kein Direktkandidat war also 0 Prozent Erststimmen bekommen hat. Wie übrigens auch die Hälfte aller AfD- oder CDU-Leute, die nur über die Landesliste in den Bundestag gekommen sind. Warum pickt man da nicht irgend jemand raus? Wie man das zum Aufreger stilisieren kann, ist mir völlig unbegreiflich.
Den Fall Göring-Eckard kenne ich jetzt nicht im Detail. Ist bei der im Wahlkreis auch der siegreiche Direktkandidat nicht rein gekommen? In Augsburg, wo es gerade etwas hoch kocht ist die Situation so, dass die Direktkandidaten von Grüne und AFD beide über Liste rein kommen und der CSU Kandidat, der schon deutlich mehr Direktstimmen bekommen hat nicht. Gerade dieser direkte Vergleich stößt vielen auf, da natürlich der CSU Kandidat überhaupt keine Chance hat über Liste rein zu kommen, weil die eben zwangsweise gar nicht zum Zug kommt.
Also Du und andere hier fänden es besser, wenn man den Bundestag nicht verkleinert hätte?

Ich hab ja schon hier, hier oder hier darauf hingewiesen, dass die Geschichte mit dem Wahlrecht gar nicht so einfach ist. Alles hat Vor- und Nachteile. Ohne dass irgend jemand Nachteile in Kauf nimmt geht es halt nicht, selbst, wenn man sich auf irgend was einigen könnte. Ja, die Reform macht nicht alles besser, aber ohne Reform war es eben auch nicht besser, weil der Bundestag zu gross war.
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Reinhard
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Re: Wahlrecht

Beitrag von Reinhard »

Eisrose hat geschrieben: 28.02.2025, 14:00 Also Du und andere hier fänden es besser, wenn man den Bundestag nicht verkleinert hätte?
Nein, meinetwegen verkleinern wir den Bundestag auf deutlich unter 500 Plätze. Solange die Abstimmungen zu 99% entlang der Fraktionsdisziplin nach Vorgabe der Parteizentralen ablaufen braucht es nur genug Abgeordnete um die Ausschüsse arbeitsfähig zu machen. Bin mir sicher, das geht auch mit weit unter 500 Abgeordneten.

Ich hätte aber gerne ein Wahlrecht, bei dem meine Stimme, bzw. die Summe der Stimmen die nach welchem halbwegs logischen System auch immer irgendwie zusammengefasst wurden eine direkte Auswirkung hat. Da wir nun mal Wahlkreise und Direktkandidaten haben fordere ich ein Wahlsystem ein, bei dem das gewährleistet ist. Oder wir ändern das System so, dass es diese Bundestagseinzugs-Lotterie ausgerechnet für die jeweils stärkste Partei verhindert. Ich habe da echt ein demokratietheoretisches Problem. Die Kandidaten kleinerer Parteien unterliegen dem Verhältniswahlrecht. Kandidaten der dominierenden Partei je Land unterliegen faktisch dem Mehrheitswahlrecht. Und selbst wenn sie gewinnen, kann ihnen das Verhältniswahlrecht dann noch einen Nackenschlag verpassen.

Ich hab's schon zweimal weiter oben geschrieben. Dann Panaschieren wir eben bei der Bundestagswahl auch. Bremen und Hamburg machen das sogar bei den Landtagswahlen und 11 Länder bei den Kommunalwahlen. Daraus könnte man problemlos ein System bauen bei dem man anhand der Regionallisten den Direktvertretungsansatz (der regionale Politiker zum anfassen) mit dem Verhältniswahlrecht kombiniert, ohne ein einziges Ausgleichsmandat. Hätte sogar den Vorteil, dass auf größe der heutigen Wahlkreise die Regionalvertretung nicht so gut wie immer der Vertreter der Mehrheitspartei ausübt, sondern häufiger auch mal ein prominentes Gesicht der zweit oder drittgrößten Partei diese Rolle einnimmt. Die regionale Größe der Regionallisten kann man geeignet wählen. Sicherlich größer als ein Wahlkreis und vermutlich kleiner als zumindest die größeren Bundesländer. Wer es besonders kompliziert machen will, kann bei klein gewählten Regionen noch einen regionsübergreifenden Ausgleichsmechanismus direkt in die Stimmgewichtung einbauen, damit die im Hinterzimmer ausgeklüngelten Top5 Listenplätze auch sicher ins Parlament kommen (würde ich nicht machen). Das System wirkt als großer Gleichmacher. Egal ob große oder kleine Partei, man kommt auf die gleiche Art ins Parlament, keine Parlamentarier erster und zweiter Klasse mehr. Und wenn den Wählern deiner Partei dein Gesicht besonders gut oder schlecht gefällt wirst du das am Ergebnis sehen, ohne das die Gesamtzahl der Sitze deiner Partei davon beeinflusst wird. Die Wahlzettel werden etwas größer und es braucht beim Wähler ein paar Gehirnzellen mehr als ein Huhn, aber das wird seit Jahrzehnten in halb Deutschland kommunal mit großem Erfolg verwendet. Und Hamburg ist kein Dorf, das funktioniert also durchaus auch in größerem Rahmen.
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Re: Wahlrecht

Beitrag von Kytoma »

Eisrose hat geschrieben: 28.02.2025, 13:38
Kytoma hat geschrieben: 28.02.2025, 12:10 Ist eine Kandidatin die mit 3% der Stimmen in ihrem Wahlkreis in den Bundestag einzieht, wirklich vom Volk gewählt? Kann sie sich als Volksvertreterin bezeichnen?
Das ist eine Anspielung auf das Ergebnis von Göring-Eckardt, dass aktuell durchs Internet geistert und Erst- und Zweitstimme durcheinander bringt.
Kein Durcheinander, mir ist schon klar, daß Göring-Eckardt auch bei 0 % der Erststimmen in den Bundestag gekommen wäre. Ist aber ein gutes Beispiel dafür, daß Rückhalt in der Bevölkerung nicht notwendig ist um ein Mandat zu erhalten. Göring-Eckardt braucht im Gegensatz zu anderen Abgeordneten auch nicht auf Befindlichkeiten in ihrem Wahlkreis Rücksicht nehmen. Es wählt sie ja ohnehin kaum jemand.
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