Eisrose hat geschrieben: ↑27.08.2025, 22:07
Trotzdem vielleicht noch eine allgemeine Frage:
Möchtest Du ernsthaft, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Leute ohne einen Richter bis zu 48 Stunden in Gewahrsam nehmen darf, um erstmal weitere Ermittlungen durchzuführen? Nach meiner Meinung geht das gar nicht.
Die 48 h sind ja eine Obergrenze bezüglich Richterverfügbarkeit.
Ermittlungen also nach zusätzlichen Fakten suchen, würde ich nein sagen.
Offensichtliche Daten auswerten würde ich ja sagen, und das vermutlich etwas weiter fassen als es derzeit üblich ist.
Also eben Zeugenaussagen mit den Aussagen des Tatverdächtigen abgleichen, Nachfragen bei Ungereimtheiten. Offensichtliche Beweise auswerten, einfache DNA Analysen, Fingerabdrücke jede Menge sonstige einfache Labortests dauern ja nur noch wenige Stunden, aber das Labor macht vermutlich nicht vor 9:00 auf. Die Kamera in der Straßenbahn wäre für mich auch noch was offensichtliches, braucht es vermutlich auch jemand aus der Tagschicht. Und da würde ich abhängig von der schwere des Delikts schon gerne ein paar einfach zu erlangende Erkenntnisse abwarten wollen bevor ich den Verdächtigen nach Hause schicke. Geht hier ja nicht um einen Kaugummidiebstahl, sondern tätlichen Angriff mit einer Waffe.
Bei stark alkoholisierten Menschen haben wir kein Problem die über Nacht "zu ihrem eigenen Schutz" in die Ausnüchterungszelle zu stecken, bei Straftaten zu ungünstigen Uhrzeiten kanns halt auch mal ein paar Stunden daueren.
Auf den konkreten Fall bezogen, wurde die Kleidung des jetzt in U-Haft befindlichen eigentlich von der Spurensicherung analysiert? Ich hoffe doch ja, habe aufgrund der Zeitschiene aber so meine Zweifel. Gerade im konkreten Fall könnten mikroskopische Blutspritzer ja/nein ein belastendes/entlastendes Indiz bezüglich des Festgnommen sein, also eine faktenbasierene Information wie weit er zum Zeitpunkt des eigentlichen Messerangriffs vom Opfer entfernt war. Einfach mal so hoffen, dass die Information nicht wichtig ist oder sich irgendwie anderweitig ermitteln läßt fände ich sehr fahrlässig.
Damit das nicht missbraucht wird kann man da gerne eine ordentliche Entschädigung für zu unrecht Festgehaltene einbauen die auf die Kostenstelle des Staatsanwalts geht. Und meinetwegen könnte man auch das richterlich absichern, ohne gleich U-Haft beantragen zu müssen, das gibt nur unsere Gesetzeslage derzeit nicht her.