Re: Transgender / LGBTQ ...
Verfasst: 27.07.2025, 12:29
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Einige regen sich über diesen "Missbrauch" des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf. Tatsächlich ist dieser Fall kein Missbrauch, sondern genau das, was gewollt war.Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, früher Sven Liebich, muss ihre Haft in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, antreten.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Nun ja, das ist nicht ganz so einfach denn es gibt noch weitere Gesetze. Insbesondere was den Strafvollzug betriefft und wer von wem geschützt werden müsste. Bei einer solchen Entscheidung spielt das Auftreten und Verhalten bis weit in die Vergangenheit eine Rolle. Es könnte also sein das sie von den übrigen Inhaftierten isoliert sein wird.Eisrose hat geschrieben: ↑22.08.2025, 10:43 Mit Schnauzbart in den Frauenknast:
Einige regen sich über diesen "Missbrauch" des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf. Tatsächlich ist dieser Fall kein Missbrauch, sondern genau das, was gewollt war.Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, früher Sven Liebich, muss ihre Haft in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, antreten.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
Das Geschlecht wird nach dem neuen Gesetz allein durch die betroffene Person bestimmt. Eine einfache Erklärung vor dem Standesamt genügt. Weder eine medizinische, noch eine psychologische Untersuchung ist erforderlich, eine Plausibilitätsprüfung ausdrücklich unerwünscht. Die Motivlage ist egal, jeder Mensch soll sein Geschlecht frei wählen dürfen.
Marla Svenja Liebich hat genau diese freie Wahl getroffen. Ihre Motive sind egal. Es ist absolut folgerichtig, dass sie in den Frauenknast kommt.
Ja, die Entscheidung ob Liebig in den Frauen- oder Männerknast kommt, ist noch nicht gefallen. Da Liebig sein Geschlecht geändert hat, wurde sie halt erstmal in den Frauenknast geladen. Ob sie dort bleibt und unter welchen Bedingungen, obliegt der Gefängnisverwaltung. Aber auch die hat nicht das letzte Wort: das haben die Gerichte.Rebecca hat geschrieben: ↑22.08.2025, 22:24 Hier mal wieder eine schöne ausführliche Perspektive, die genau die Abläufe und das Recht dazu auch beleuchtet:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... haft-trans
Unter anderem wird klar, dass das kein Automatismus mit dem Gefängnis ist, dass das vor Ort immer noch Einzelfallentscheidungen sind und man Gefährlichkeit berücksichtigt (eben im konkreten Einzelfall).
Er wurde aber nicht wegen einer Gewalttat oder Sexualstraftat verurteilt. Eine unmittelbare und offensichtliche Gefahr von Gewalt gegen weibliche Mithäftlinge dürfte daher wohl nur schwer nachzuweisen sein und auch tatsächlich eher nicht bestehen. Natürlich lässt sich das aus der Ferne schwer beurteilen, aber im Grossen und Ganzen habe ich trotz aller Vorbehalte schon diesen Eindruck. Auch vor Gericht ist Liebig mehr intelligent als draufgängerisch aufgetreten.Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung eines Angriffskrieges (§ 140 StGB), Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede (§ 186 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten.
Staatsanwalt Bernzen geht allerdings nicht davon aus, dass Liebich am Ende vielleicht doch in einem Männergefängnis landet: "Frau Liebich ist Frau Liebich und dementsprechend ist dann ein Frauengefängnis das Gefängnis, in der die Strafe zu vollstrecken ist. Wenn es anstaltsinterne Aspekte gibt, die mit Schwierigkeiten verbunden sind, muss man gucken, wie man diesen Schwierigkeiten begegnen kann und das natürlich vorrangig innerhalb der JVA in Chemnitz".
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... t-100.html
ich mag an der Stelle darauf hinweisen, dass "Gefahr" auch Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Beleidigung, Üble Nachrede usw.) sein kann. Der Begriff "Gefahr" ist nicht nur auf "Leib und Leben" ausgerichtet. Und dann muss man eben auch seine Vergangenheit von Hetzreden bedenken.Eisrose hat geschrieben: ↑23.08.2025, 10:07 Er wurde aber nicht wegen einer Gewalttat oder Sexualstraftat verurteilt. Eine unmittelbare und offensichtliche Gefahr von Gewalt gegen weibliche Mithäftlinge dürfte daher wohl nur schwer nachzuweisen sein und auch tatsächlich eher nicht bestehen. Natürlich lässt sich das aus der Ferne schwer beurteilen, aber im Grossen und Ganzen habe ich trotz aller Vorbehalte schon diesen Eindruck. Auch vor Gericht ist Liebig mehr intelligent als draufgängerisch aufgetreten.
Das würde nicht unterschreiben. Man kann aufgrund ihrer/seiner politischen Ausrichtung und ihrer/seiner Gesinnung davon ausgehen, dass sie/er diese Steilvorlage des Rechtsstaates ausnutzt um eben diesen am Nasenring durch die Manege zu ziehen. Und um am Ende die ganze Geschlechterdiskussion im Sinne der ultrarechten Clique auszuschlachten.
kann der Staat gar nicht anders als ihn/sie genauso zu behandeln. Und sie/er lacht sich ins Fäustchen.
Wir liegen gar nicht weit auseinander, wie Du annimmst. Das "ihre Motive sind egal" beziehe ich darauf, dass ihre Motive für die Anwendung des neuen Gesetzes egal sind. Ein bisschen Häme bitte ich da mitzulesen.
Und was ist mit Hermaphroditen? Oder mit Menschen die sich in einer Geschlechtsumwandlung befinden? Oft ein langwieriger und schmerzhafter Prozess.Eisrose hat geschrieben: ↑29.08.2025, 14:35 ...
Zu meinem Hintergrund: Allgemein bin ich der Meinung, dass das biologische Geschlecht existiert, tatsächlich binär ist, wenn auch mit grosser Spannbreite zwischen beiden Polen, und nur das soziale Geschlecht geändert werden kann. Die Position, dass auch das biologische Geschlecht sozial konstruiert sei (Butler), halte ich für absurd und lehne ich vollständig ab.
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Weder Hermaphroditen noch Menschen, die sich in einer Geschlechtsumwandlung befinden, stellen das binäre biologische Geschlecht infrage. Erstere stehen auf der von mir erwähnten Spannbreite zwischen den binären Pole sozusagen in der Mitte, was die Pole nicht infrage stellt und letztere wollen von einem Pol zum anderen wechseln, was die Pole selber ebenfalls nicht infrage stellt.Laurin hat geschrieben: ↑29.08.2025, 15:42Und was ist mit Hermaphroditen? Oder mit Menschen die sich in einer Geschlechtsumwandlung befinden? Oft ein langwieriger und schmerzhafter Prozess.Eisrose hat geschrieben: ↑29.08.2025, 14:35 ...
Zu meinem Hintergrund: Allgemein bin ich der Meinung, dass das biologische Geschlecht existiert, tatsächlich binär ist, wenn auch mit grosser Spannbreite zwischen beiden Polen, und nur das soziale Geschlecht geändert werden kann. Die Position, dass auch das biologische Geschlecht sozial konstruiert sei (Butler), halte ich für absurd und lehne ich vollständig ab.
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Das ist eben ein wichtiger Punkt. Transsexuelle befinden sich in einem temporären Wechselprozess von einem zu einem anderen biologischen Geschlecht. Sie stellen ja kein eigenes Geschlecht dar, sondern befinden sich in einem Übergangsstadium von Frau zu Mann oder Mann zu Frau. Das Ziel dieses Wandels ist ja dann auch nicht, ihr/sein eigenes Geschlecht zu sein, sondern zu einem bestimmten biologischen Geschlecht zu gehören. Ich habe keinen/keine TranssexuelleN kennen gelernt, die von sich sagen, dass es ihr Ziel ist "irgendwas dazwischen" zu sein. Die suchen, meiner Erfahrung nach, nach geschlechtlicher Eindeutigkeit.Eisrose hat geschrieben: ↑29.08.2025, 15:52 [...] Menschen, die sich in einer Geschlechtsumwandlung befinden, stellen das binäre biologische Geschlecht ["nicht", Anmerkung Ten]infrage. [...] letztere wollen von einem Pol zum anderen wechseln, was die Pole selber ebenfalls nicht infrage stellt.
[...]
Das stimmt doch einfach nicht. Das ist rechtlich einfach falsch. Ich habe das schon mal rechtlich komplett irgendwo durcherklärt ... natürlich finde ich es spontan nicht.ganerc hat geschrieben: ↑29.08.2025, 14:01 Fakt ist jedenfalls, das durch die nun bestehende Rechtsprechung dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind. Konsequenzen folgen dann immer nur nachdem es einen klaren Missbrauch gegeben hat.
Was z.Bsp. passiert wenn ein Trainer einer Handballmannschaft mit lauter jugendlichen Spielerinnen sich plötzlich als Frau outet und munter mit den Girls zum Duschen geht????? Sie (vorher er) ist ja jetzt eine Frau und darf nicht mehr in die Männerdusche (eigentlich nach dem Gesetz). Und geht er doch in die Männerdusche und einer fragt ihn scherzhaft ob Frauen jetzt plötzlich auch so ein Dingeling zwischen den Beinen haben, dann ist das sexuelle Belästigung.
Das Damenschild vor der Toilette hält keinen Triebtäter auf (das ist es schon hilfreicher, dass in der Damenkabine nur abschließbare Kabine ist) (und ich kenne viele Männer, die sich auch nur noch Kabinen für sich wünschen würden...).Frage: Kritiker*innen argumentieren auch mit einer Gefährdung von Schutzräumen von Frauen.
Allenberg: Besonders Frauenhäuser standen im Mittelpunkt der Diskussion. Frauenverbände wie der Deutsche Frauenrat, die evangelischen Frauen und die Frauenhauskoordinierung haben hingegen zu Recht deutlich gemacht, dass auch trans Frauen Anspruch auf Schutz vor Gewalt haben. Gewaltvolle Übergriffe sind leider Teil der Realität von trans Personen – das zeigen Befragungen in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern. Die Frauenhauskoordinierung berichtet übrigens, dass ihnen kein einziger Fall missbräuchlicher Nutzung von Frauenhausplätzen durch trans Frauen bekannt sei.