LaLe hat geschrieben: ↑14.09.2021, 15:15 Die Hassplakate dürfen übrigens weiter hängen bleiben, müssen aber einen Abstand von 100 Meter von denen der Grünen einhalten.![]()
Begründung:https://www.rnd.de/politik/gericht-rech ... OQWJU.htmlDas Verwaltungsgericht Chemnitz begründete das Vorgehen mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
[...]
Bei der „anzustellenden Interessenabwägung“ habe es die Kammer für angemessen gehalten, durch die Maßgabe einer räumlichen Trennung der Wahlplakate unter anderem das von der Partei „Der III. Weg“ eingeforderte „kommunikative Anliegen nicht zu beeinträchtigen“, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Ich fasse mal zusammen. "Hängt die Grünen!" ist kein Aufruf zu irgendwas sondern lediglich eine Meinung und deren Verbreitung ist ein kommunikatives Anliegen, das keinesfalls beeinträchtigt werden darf.
Mann mann - bei denen ist aber echt Hopfen und Malz verloren ...
