
Die Mütter und Väter des GG wussten schon, warum sie da hohe Hürden aufbauten ...

Die Vertrauensfrage kostet wenn man will etwa eine Woche. Scholz und die SPD wollten den Termin der Neuwahlen nach hinten schieben, weil sie sich davon ein besseres Ergebnis erhofft haben. Ohne jetzt ins Gesetz zu schauen müsste das unter 70 Tagen gehen, wenn man es drauf anlegt. Wenn man jetzt einfach so Neuwahle ausrufen können will, habe ich eine simple Frage, wer hat die Befugnis dazu? Das Parlament? was wenn die Regierung platzt, aber das Parlament keine Mehrheit für Neuwahlen zusammenbringt? Der Kanzler? Der Bundespräsident? Die beiden in Absprache? was wenn die sich nicht einig werden? Wäre meiner Meinung nach ein ziemlich tiefer Eingriff in die Art wie unser Staat funktoniert. Und wenn die Person(en) die eine Neuwahl ausrufen dürfen das aus taktischen Gründen ebenfalls hinauszögern wollen haben wir genau die gleiche Situation wie jetzt.
Das was du vorschlägst wäre dem englischen System ähnlich. Dort kann der Premierminister jederzeit Neuwahlen ansetzen, spätestens aber vier Jahre nach den letzten Wahlen. Seiteneffekt: er setzt die Wahlen gerne zu einem Zeitpunkt ab, wo er glaubt, dass seine Chancen am besten sind. Bisweilen dann auch schon nach einem Jahr.Gucky_Fan hat geschrieben: ↑27.12.2024, 19:58 Das mene ich nicht. Ich meinte wenn sich eh alle einig sind warum dann dieses Procedere. Kann man da nichts modernisieren? Ich finde manches erstarrt mir zu sehr in Ritualen und ich denke Reformen wären wichtig. Gut dass es wenigstens eine Wahlrechtsreform gab.
"Modernisierung" ist nicht der richtige Begriff.
Wohin dasa führen kann kennen wir bereits aus der Weimarer RepublikFab hat geschrieben: ↑27.12.2024, 20:59"Modernisierung" ist nicht der richtige Begriff.
Mich z. B. stört das Rumgetrickse, das schon zweimal "notwendig" war, um zu Neuwahlen zu kommen.
Oder, man stelle sich das mal vor. Unser (noch) amtierender, autistischer CumEx-Zwerg hätte die Vertrauensfrage nicht gestellt.
Da könnte dem Bundestag per Verfassungsänderung das Selbstauflösungsrecht ermöglicht werden.
Alternativ dem Bundespräsidenten das Auflösungsrecht.
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Zur Wahlrechtsreform ist positiv lediglich die Verkleinerung des Parlaments positiv zuzuschreiben.
Demokratietheoretisch ist sie in meinen Augen ein Desaster.
Der Abwertung des Direktmandats steht die Stärkung der Hinterzimmerdemokratie gegenüber.
Dadurch, dass die kleinen Parteien bis zum 20. Januar Zeit haben, ihre Unterschriften zu sammeln, verschiebt sich auch die Briefwahl nach hinten. Man muss dabei auch bedenken, dass zwischen dem 20. Januar und dem Verschicken der Briefwahlunterlagen, die Unterschriften geprüft, Rechtswege beschritten und die Stimmzettel obendrein noch gedruckt werden müssen. Schlecht für Leute, die im Urlaub sind...Nur 13 Tage blieben für den Versand der Wahlzettel und dem Wahlsonntag (23. Februar), an dem die Briefe wieder im Wahlamt eingegangen sein müssen, mahnt Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler (62). Üblich sind eigentlich sechs Wochen.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/mi ... estagswahl
Bei der Zeit zwischen Wahltermin und Koalitionsbruch der FDP ginge noch was.
Auch wer im Ausland wohnt und wählen will, sollte aktiv werden. Informationen der Deutschen Botschaft Manila:
Mehr:Für die Wahlteilnahme von Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland * eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind;
sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er kann bereits seit Mitte November 2024 gestellt, respektive abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 03. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Du meinst zwischen Wahltermin 2021 und Koalitionsbruch?giffi marauder hat geschrieben: ↑02.01.2025, 10:54Bei der Zeit zwischen Wahltermin und Koalitionsbruch der FDP ginge noch was.![]()
Ja.hz3cdv hat geschrieben: ↑03.01.2025, 10:46Du meinst zwischen Wahltermin 2021 und Koalitionsbruch?giffi marauder hat geschrieben: ↑02.01.2025, 10:54Bei der Zeit zwischen Wahltermin und Koalitionsbruch der FDP ginge noch was.![]()
Das ist ne 1010er Umfrage per Telefon und Online (steht seitlich dran) , da bezweifle ich schon die Treffsicherheit etwas, besonders um die 5 % herum. Telefon heißt hier "Festnetz" - wer aus welchen Schichten und in welchem Alter hat das noch und nimmt tagsüber den Hörer ab?