KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
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KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Sorry, ich habe meinen Beitrag wieder gelöscht. Es war falsch, Dinge, die noch nicht spruchreif sind, hier zur ausgiebigen Diskussion in die Runde zu geben. Tut mir leid, daß ich Eure Zeit geklaut habe. Nächstes Mal mache ich's anders.
Zuletzt geändert von Karl Nagel am 18.11.2024, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Erscheint mir als Widerspruch in sich; sowohl inhaltlich, als auch stilistisch...Karl Nagel hat geschrieben: ↑18.11.2024, 08:50 (...) im Stil von K.H. Scheer und William Voltz (...)

Bezeichnend wären wohl für Scheer Band 100 und 200 und für Voltz 800 und 1000...
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Volz: Laire (900), Bardioc (850), Das Grauen (74).
Scheer: Unternehmen Stardust (1), Der Einsame der Zeit (50), Sie kamen aus den Nichts (500).
Scheer: Unternehmen Stardust (1), Der Einsame der Zeit (50), Sie kamen aus den Nichts (500).
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Mit dem Einlesen nicht lizenzfreier Texte und Inhalte in KI muss man juristisch vorsichtig sein. Das ist kein rechtsfreier Raum, zumal, wenn das Ergebnis ohne Absprache mit dem Rechteinhaber öffentlich zugänglich macht.
Auch die großen Anbieter haben da eine Klagelawine am Hals.
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Öffentlich machen geht nicht - das ursprüngliche Werk ist urheberrechtlich geschützt - und nur am Schreibstil was zu ändern dürfte nahe genug dran sein, dass das Urheberrecht noch gilt.PHOENIX hat geschrieben: ↑18.11.2024, 11:28 Mit dem Einlesen nicht lizenzfreier Texte und Inhalte in KI muss man juristisch vorsichtig sein. Das ist kein rechtsfreier Raum, zumal, wenn das Ergebnis ohne Absprache mit dem Rechteinhaber öffentlich zugänglich macht.
Auch die großen Anbieter haben da eine Klagelawine am Hals.
Ansonsten kann man in ChatGPT einstellen, dass die Sachen, die man eingibt NICHT(!) zu Trainingszwecken verwendet werden... und wenn man das dann für sich und nur privat macht ist das rechtlich unproblematisch (abgesehen davon, wird es dann auch niemand feststellen können).
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Exakt meine Meinung!Rebecca hat geschrieben: ↑18.11.2024, 11:44Öffentlich machen geht nicht - das ursprüngliche Werk ist urheberrechtlich geschützt - und nur am Schreibstil was zu ändern dürfte nahe genug dran sein, dass das Urheberrecht noch gilt.PHOENIX hat geschrieben: ↑18.11.2024, 11:28 Mit dem Einlesen nicht lizenzfreier Texte und Inhalte in KI muss man juristisch vorsichtig sein. Das ist kein rechtsfreier Raum, zumal, wenn das Ergebnis ohne Absprache mit dem Rechteinhaber öffentlich zugänglich macht.
Auch die großen Anbieter haben da eine Klagelawine am Hals.
Ansonsten kann man in ChatGPT einstellen, dass die Sachen, die man eingibt NICHT(!) zu Trainingszwecken verwendet werden... und wenn man das dann für sich und nur privat macht ist das rechtlich unproblematisch (abgesehen davon, wird es dann auch niemand feststellen können).
Sobald man auf eigene Faust die KI mit lizenzbelegten Texten trainiert oder das Ergebnis öffentlich stellt, ist man bei einer Urheber- und Lizenzrechtsverletzung.
Ich nehme an, dass die Rechte allesamt beim Bauerverlag liegen,
da kann auch kein KNF einfach Absolution und Go erteilen.
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Es geht sogar noch weiter... ich gehe davon aus, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Texte (Urheberrechte sind nach deutschem Recht unverkäuflich und unveräußerbar ... es geht also immer um die Nutzungsrechte) für die Veröffentlichungen in Text-, und Audioform (analog wie digital) an den Verlag verkauft wurden.
Das ist z.B. bei älteren Verträgen, wo man nur über Papierform und analog Verträge abgeschlossen hat, durchaus problematisch, weil dann der Verlag nicht so ohne weiteres ein Audiobuch daraus machen kann - Weiterverwertung von Teilen ist da ebenso ein Problem...
Ich bin mir schon nicht sicher, inwiefern "Weiterverarbeitungsrechte" mit verkauft werden. Das ist vor allem dann immer relevant, wenn ich z.B. eben was anderes damit machen will. Die Texte in anderen Stil umschreiben zu lassen und zu veröffentlichen ist mit Sicherheit nicht abgedeckt von den Verträgen (wäre aber z.B. interessant um Jugendbuchvarianten von Romanen zu veröffentlichen) - da das an den Kern des Werkes/des Urheberrechts geht.
Das wird eine gesonderte Regelung vertraglich notwendig machen.
Man könnte zwar solche all-for-peanuts-Verträge grundsätzlich machen - aber glaube dass das im Perry Rhodan Bereich bei den professionellen Autoren eher unüblich ist - könnte eher bei Fanprodukten vorkommen, wenn die Redaktion die einerseits offziell erlauben will, andererseits die Selbstnutzung der Inhalte sich vorbehalten will.
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Blöde Frage: warum sollte ich in ChatGPT einstellen, dass irgendwas "NICHT(!) zu Trainingszwecken" verwendet werden darf? Der Nachweis, dass ChatGPT wegen mir irgendwas verwendet, dürfte sehr schwierig werden. Was natürlich nicht heisst, dass man von ChatGPT irgendwas umschreiben lassen kann, wofür man keine Rechte hat.Rebecca hat geschrieben: ↑18.11.2024, 11:44
Ansonsten kann man in ChatGPT einstellen, dass die Sachen, die man eingibt NICHT(!) zu Trainingszwecken verwendet werden... und wenn man das dann für sich und nur privat macht ist das rechtlich unproblematisch (abgesehen davon, wird es dann auch niemand feststellen können).
Meiner Meinung nach, müssen da komplett andere Lösungen her.
Möge der US-Präsident jede Nacht gut schlafen, jedes Golf-Turnier gewinnen, so dass er seine schlechte Laune nicht an der Welt auslässt.
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Es kann sein, dass du dich einfach ans Recht halten willst, auch wenn es keiner mitbekommt (soll vorkommen, Autos bleiben ja auch an der roten Ampel stehen, auch wenn gerade niemand da ist... weit und breit - grundsätzlich ist es ja vernünftig, dass sich Menschen gesetzeskonform verhalten - du schlägst ja acuh nicht Menschen zusammen, nur weil es gerade keiner sieht usw.).Eisrose hat geschrieben: ↑18.11.2024, 12:44 Blöde Frage: warum sollte ich in ChatGPT einstellen, dass irgendwas "NICHT(!) zu Trainingszwecken" verwendet werden darf? Der Nachweis, dass ChatGPT wegen mir irgendwas verwendet, dürfte sehr schwierig werden. Was natürlich nicht heisst, dass man von ChatGPT irgendwas umschreiben lassen kann, wofür man keine Rechte hat.
Davon ab, kann es z.B. sein, dass man eben selbst personenbezogene Daten (oder eigene Werke) verwendet und nicht will, dass ChatGPT weiter damit arbeiten.
Hier geht es weniger um ein "Erwischt-werden", sondern darum nicht kriminell zu werden, bzw. seine eigenen Werke und Freunden/Bekannte zu schützen.
Es geht ja nicht alleine um die Frage, wo man erwischt werden kann. Wir halten uns ja nicht nur an Gesetze/Regeln, wenn wir erwischt werden können (wäre auch traurig... weil dann bräuchten wir einen totalen Überwachungsstaat, damit unsere Regeln noch Sinn ergeben).
Ich habe z.B. testweise ein paar meiner Werke mal umschreiben lassen in einen anderen Stil, weil ich gespannt war, ob a) ChatGPT das hinbekommt b) wie sehr es noch nach "meinen" Sachen aussieht und c) wie ich das finde.
Aber ich wollte nicht, dass das in die Trainingsdaten einfließt.
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Ich sag’s mal so: wenn ich als Fußgänger vor einer roten Ampel stehe sind weitere Anreize zu Förderung der Gesetzestreue sicherlich hilfreich. Zum Beispiel ein maximal zehn Meter entfernt stehender, in meine Richtung schauende Polizist oder Fahrzeugkolonnen auf der Straße.

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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Ist es überhaupt möglich eine KI so spezifisch für seine eigenen Zwecke zu trainieren, dass es auch gut funktioniert?
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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Ja, da wird unterschiedlich gewertet... aber die Autos in der Innenstadt nachts um 3 Uhr morgens, selbst wenn alles leer ist und weit und breit nichts zu sehen ist, bleiben an der roten Ampel stehen (ist bei Autos auch viel wichtiger, weil die andere gefährden und nicht wie Fußgänger nur sich sebst...).hz3cdv hat geschrieben: ↑18.11.2024, 13:16 Ich sag’s mal so: wenn ich als Fußgänger vor einer roten Ampel stehe sind weitere Anreize zu Förderung der Gesetzestreue sicherlich hilfreich. Zum Beispiel ein maximal zehn Meter entfernt stehender, in meine Richtung schauende Polizist oder Fahrzeugkolonnen auf der Straße.![]()
Aber ja, klar was du meinst. Trotzdem gibt es genug Leute, die eben auch nachts an der roten Ampel stehen bleiben... gerade wenn sie auch primär Stille und so genießen und spazieren gehen oder jemanden dabei haben, mit dem sie sich dabei unterhalten.
Es geht ja primär darum, dass unsere Gesellschaft in der Regel sich bemüht sich gesetzeskonform zu verhalten, auch wenn sie gerade nicht im Einzelfall überwacht werden (und das ist eben auch gut so). Insofern haben Gesetze eben auch dort Wirkung, wo sie nicht unter einer Dauerkontrolle sind. Mehr wollte ich gar nicht sagen.

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Re: KI-Experiment PR 3300 von Scheer, Voltz, Bruck
Kurzform: Ja.
Du kannst die KI mit Texten füttern... dann sagen, dass sie den Stil, Wortwahl etc. berücksichtigen soll und dann sagen, dass sie folgenden Text in dem Stil umschreiben soll.
Bei ChatGPT ist es aber zuverlässiger die erstmal zu füttern mit entsprechenden Textteilen deren Stil sie implizieren soll.
Besser ist ChatGPT im Text zusammenfassen - das kann sie echt super.
Ansonsten gibt es schon spezialisierte Schreib-KIs für fiktionale Texte: z.B. https://www.sudowrite.com/
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